Eben erreicht mich eine Pressemitteilung des BMJV. Darin heißt es u.a.:
Die vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz eingesetzte Kommission von Expertinnen und Experten hat heute ihren Entwurf für ein Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts vorgelegt. Mit dem im Koalitionsvertrag verabredeten Reformvorhaben soll das teilweise aus dem 19. Jahrhundert stammende Recht der Personengesellschaften an die Bedürfnisse des modernen Wirtschaftslebens angepasst werden. Personengesellschaften sind die offene Handelsgesellschaft, die Kommanditgesellschaft, die Partnerschaftsgesellschaft und die Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Den Gesetzentwurf, den Abschlussbericht und die Thesenpapiere zu dem Entwurf können Sie hier abrufen. Zusammenfassende Informationen zu dem Gesetzentwurf der Expertenkommission zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts finden Sie hier. Zu meiner Freude ist ein Kernpunkt die Einführung eines GbR-Registers. Darauf hatte ich schon nicht mehr zu hoffen gewagt. |