Guten Morgen,
ich habe einen Antrag auf Pfüb vorliegen, bei dem der Gl-V. (Inkasso) auf Seite 1 beantragt hat: "eine Ausfertigung nach § 317 Abs. 2, § 329 Abs. 1 S. 2 ZPO".
Hatte das von euch schon jemand? Muss ich dabei etwas beachten oder beantragen sie damit eventuell sogar nur etwas, was sie ohnehin bekommen? Mich irritiert das sehr und auch in der Kommentierung finde ich nichts, was mir helfen würde. Aber möglicherweise stehe ich auch nur total auf dem Schlauch und jemand kann mir herunter helfen?!
Herzliche Grüße,
Rpfl2012