• Mir ist nicht ganz klar, was du jetzt zum Ausdruck bringen möchtest. Dein ursprünglicher Ansatz war, dass eine 3G-Regel für Besucher mit dem Rechtsgewährungsanspruch nicht vereinbar sei.
    Aus der bloßen Tatsache, dass die Corona-Verordnung für Brandenburg eine 3G-Regel für Besucher in Gerichten nicht vorschreibt (anders als die in Ba-Wü), kann ich jetzt nicht ableiten, dass 3G generell ein Verstoß gegen den Justizgewährungsanspruch wäre.

    Ich kann das ehrlich gesagt auch nicht ganz nachvollziehen. In meinem Gerichtsgebäude sehe ich (noch) keine 3G-Regel für Besucher und wann bzw. ob die überhaupt kommt, weiß ich nicht. Praktisch könnte man 3G ja aber doch umsetzen wie bei Publikum, dem Hausverbot erteilt wurde: Das kann schließlich trotz Hausverbot weiterhin Anträge vor Gericht stellen, auch an der Rechtsantragstelle. Dann kommt man halt nicht ins Gebäude rein, sondern der, der den Antrag aufnehmen soll, kommt zur Schleuse raus. Alles schon weit vor Corona gesehen und selbst umgesetzt.

    Durch die Pandemie wurden die Homeofficeoptionen bundesweit auch in der Justiz sehr vorangetrieben, soweit ich das beurteilen kann. Wenn wir als Gerichtsmitglieder nicht mehr so an unsere Büros gebunden sind, warum dann den Zugang zum Gerichtsgebäude mit Zugang zur Justiz gleichsetzen?

    "Multiple exclamation marks", he went on, shaking his head, "are a sure sign of a diseased mind." (Sir Terry Pratchett, "Eric")

  • Also bei uns gilt 3 G nun auch für Besucher:

    Besucherinnen und Besuchern (ausgenommen: Verfahrensbeteiligte mit Ladungsnachweis; Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie sonstige Rechtsbeistände im Rahmen der Terminwahrnehmung) ist der Zutritt zum Gerichtsgebäude nur mit gültigem Impf-, Genesenen- oder Testnachweis im Sinne von § 2 Nummer 3, 5 oder 7 der Covid-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung gestattet.


    Welches Bundesland???

    https://www.saarland.de/mdj/DE/home/_d…e_hinweise.html

  • Dem entnehme ich weder eine Regelung für Besucher noch für Beschäftigte bei Gerichten.

    Allerdings enthalt § 28b Abs. 1 IfSG nun eine bundesweite 3G Regelung für Beschäftigte (nicht für Besucher) auch an Gerichten ab heute.

    Wenn im Saarland 3G auch für den Publikumsverkehr gilt, dann liegt das an der dortigen am 19. November in Kraft getretenen Landesverordnung.

  • Mir ist nicht ganz klar, was du jetzt zum Ausdruck bringen möchtest. Dein ursprünglicher Ansatz war, dass eine 3G-Regel für Besucher mit dem Rechtsgewährungsanspruch nicht vereinbar sei.
    Aus der bloßen Tatsache, dass die Corona-Verordnung für Brandenburg eine 3G-Regel für Besucher in Gerichten nicht vorschreibt (anders als die in Ba-Wü), kann ich jetzt nicht ableiten, dass 3G generell ein Verstoß gegen den Justizgewährungsanspruch wäre.

    Ich kann das ehrlich gesagt auch nicht ganz nachvollziehen. In meinem Gerichtsgebäude sehe ich (noch) keine 3G-Regel für Besucher und wann bzw. ob die überhaupt kommt, weiß ich nicht. Praktisch könnte man 3G ja aber doch umsetzen wie bei Publikum, dem Hausverbot erteilt wurde: Das kann schließlich trotz Hausverbot weiterhin Anträge vor Gericht stellen, auch an der Rechtsantragstelle. Dann kommt man halt nicht ins Gebäude rein, sondern der, der den Antrag aufnehmen soll, kommt zur Schleuse raus. Alles schon weit vor Corona gesehen und selbst umgesetzt.

    ...

    Oh, das zieht ihr tatsächlich so durch? :gruebel:
    In der hiesigen Gegend führt ein Hausverbot letztlich nur dazu, dass der Betreffende lediglich in Begleitung eines Wachtmeisters in die RAST darf, um Anträge zu stellen.

  • In NRW konnte man diese Aussage ja heute morgen auf der Startseite lesen. Ich finde diese Aussage ziemlich weitreichend, da in der Coronaschutzverordnung steht, dass bei Gerichten der Zugang zu Verhandlungen nicht unter die die 3 G Regelung fällt.
    Zwar kann man sicherlich darüber diskutieren, was alles unter Gerichtsverhandlungen fällt, aber es gibt jede Menge Dinge, die auf jeden Fall nicht darunter fallen.

  • Hat eure Verwaltung euch eigentlich schon gefragt, ob ihr (wieder) ins Homeoffice wechselt? Bei uns wurde letztes Jahr ein großer Teil der Rechtspfleger und ein Teil der Geschäftsstellen ins HO geschickt. Alle mussten zum 01.10. zurück es sei denn es wurde Telearbeit bewilligt.

    Ich wundere mich nun, warum hier nicht wieder Mitarbeiter ins HO geschickt werden bzw. sogar eine Anfrage abgelehnt wurde. Ich dachte es ist Pflicht :gruebel:.

  • Hat eure Verwaltung euch eigentlich schon gefragt, ob ihr (wieder) ins Homeoffice wechselt? Bei uns wurde letztes Jahr ein großer Teil der Rechtspfleger und ein Teil der Geschäftsstellen ins HO geschickt. Alle mussten zum 01.10. zurück es sei denn es wurde Telearbeit bewilligt.

    Ich wundere mich nun, warum hier nicht wieder Mitarbeiter ins HO geschickt werden bzw. sogar eine Anfrage abgelehnt wurde. Ich dachte es ist Pflicht :gruebel:.

    Es ist ja auch gesetzliche Pflicht. Muss aber anscheinend nicht so ernst genommen werden. :D

    Wer im Homeoffice arbeiten will, sollte derzeit eigentlich gute Chancen haben.

  • Bei uns (Frankfurt) wurde offiziell mitgeteilt, dass weiterhin am Regelbetrieb festgehalten wird. Deshalb wird die Zeiterfassung nicht ausgesetzt und eine HO-Pflicht gibt's auch nicht. Die Teilnehmer an der AZ-Flex können im vereinbarten Rahmen zu Hause arbeiten, mehr aber auch nicht.

    Schon überraschend, wie die Justiz eine Pflicht umsetzt, aber die Regeln gelten anscheinend nur für die Anderen....

  • Hat eure Verwaltung euch eigentlich schon gefragt, ob ihr (wieder) ins Homeoffice wechselt? Bei uns wurde letztes Jahr ein großer Teil der Rechtspfleger und ein Teil der Geschäftsstellen ins HO geschickt. Alle mussten zum 01.10. zurück es sei denn es wurde Telearbeit bewilligt.

    Ich wundere mich nun, warum hier nicht wieder Mitarbeiter ins HO geschickt werden bzw. sogar eine Anfrage abgelehnt wurde. Ich dachte es ist Pflicht :gruebel:.


    Hier hapert es noch an den LKWs, die mir die Akten nach Hause bringen und der Hardware nebst Verbindung zum zentralen Server.


  • Oh, das zieht ihr tatsächlich so durch? :gruebel:
    In der hiesigen Gegend führt ein Hausverbot letztlich nur dazu, dass der Betreffende lediglich in Begleitung eines Wachtmeisters in die RAST darf, um Anträge zu stellen.

    Ich hatte den "Hausverbot"-Fall zuletzt vor der Pandemie, als ich zu einem anderen Gericht abgeordnet war, und da haben wir's durchgezogen. Für Corona-Zeiten kann ich's leider nicht sagen. Ich würde aber tatsächlich versuchen, so eine Antragsaufnahme (d.h. Hausverbot) vor/in der Schleuse im Beisein von Wachtmeistern zu protokollieren.

    Bisher habe ich einen 3G-Nachweis von den Antragstellern noch nicht verlangt, da das hier von Besuchern im Moment noch nicht gefordert wird. Wenn eine entsprechende Weisung kommt, würde ich das möglichst ähnlich umsetzen. Derzeit versuchen wir, die Kontakte so zu reduzieren, dass wir wo es eben geht auf bereitgestellte Klagemuster verweisen und telefonisch beim Ausfüllen unterstützen. Soweit ich weiß haben hier am Gerichtsort das Amts-, Arbeits-, Sozial- und Verwaltungsgericht das so.


    Bei uns (Frankfurt) wurde offiziell mitgeteilt, dass weiterhin am Regelbetrieb festgehalten wird. Deshalb wird die Zeiterfassung nicht ausgesetzt und eine HO-Pflicht gibt's auch nicht. Die Teilnehmer an der AZ-Flex können im vereinbarten Rahmen zu Hause arbeiten, mehr aber auch nicht.

    Bei uns (auch Hessen, nicht Frankfurt) wurde dem nicht-richterlichen Dienst jetzt tageweises Homeoffice gewährt. Uns im gehobenen Dienst wurde auf Antrag bereits unabhängig von der Pandemie einen Tag Homeoffice pro Woche gewährt und zur Kontaktreduktion haben wir jetzt auch noch einen zusätzlichen Tag Homeoffice bekommen. Komplett ins Homeoffice geht's für uns aber nicht, sei es wegen der Erreichbarkeit (RASt) oder aus den von Felix genannten Gründen.

    "Multiple exclamation marks", he went on, shaking his head, "are a sure sign of a diseased mind." (Sir Terry Pratchett, "Eric")

  • Hat eure Verwaltung euch eigentlich schon gefragt, ob ihr (wieder) ins Homeoffice wechselt? Bei uns wurde letztes Jahr ein großer Teil der Rechtspfleger und ein Teil der Geschäftsstellen ins HO geschickt. Alle mussten zum 01.10. zurück es sei denn es wurde Telearbeit bewilligt.

    Ich wundere mich nun, warum hier nicht wieder Mitarbeiter ins HO geschickt werden bzw. sogar eine Anfrage abgelehnt wurde. Ich dachte es ist Pflicht :gruebel:.


    Hier hapert es noch an den LKWs, die mir die Akten nach Hause bringen und der Hardware nebst Verbindung zum zentralen Server.

    Kein CAG-Zugang? :gruebel: Ich habe mir aufgrund der neuen Verordnung nunmehr durchgängig HO genehmigen lassen, die ich nach Bedarf nutze. Da wird der PKW eben täglich direkt vor die Tür gestellt und die Postkisten mit den Betreuungsakten/Rechnungslegungen dorthin geschleppt. So tut man gleich noch was für die Gesundheit :D

    Auch wenn ein Beamter schnell und unbürokratisch handelt, kann eine amtliche Tätigkeit vorliegen.
    (LG Bielefeld, Urteil vom 28. Januar 2003 – 2 O 634/02 –, juris)

    Ein Narr ist viel bemüht; des Weisen ganzes Tun,
    Das zehnmal edeler, ist Lieben, Schauen, Ruhn.
    Angelus Silesius (1624 - 1677)

  • Wobei das jetzt wenig mit "Verwaltung und Corona" zu tun hat, sondern mehr mit "Corona allgemein".

    Für die Verwaltung wäre vieles einfacher, da dann wohl keine Tests mehr anzubieten wären, wenn ohnehin alle geimpft oder genesen sein müssen. Es sei denn, es wird auf 2G+ umgeschwenkt ...

    Und für die "Kundschaft" dürfte 2G ohnehin nicht machbar sein. Immerhin ist die Justiz einerseits für Rechtsuchende genauso kritische Infrastruktur wie ein Supermarkt oder eine Tankstelle und für Leute, die zwangsweise mit uns zu tun haben, haben wir auch einen Rechtsdurchsetzungsauftrag zu erfüllen.

  • Und für die "Kundschaft" dürfte 2G ohnehin nicht machbar sein. Immerhin ist die Justiz einerseits für Rechtsuchende genauso kritische Infrastruktur wie ein Supermarkt oder eine Tankstelle und für Leute, die zwangsweise mit uns zu tun haben, haben wir auch einen Rechtsdurchsetzungsauftrag zu erfüllen.

    Offtopic: Obwohl das genaue meine Art Humor wäre: Natürlich können Sie eine Klage gegen 2G aufnehmen lassen, Sie kommen hier aber nicht rein. Gehen Sie doch Stift und Papier im 2G-Schreibwarenhandel kaufen. :wechlach:

  • Wobei das jetzt wenig mit "Verwaltung und Corona" zu tun hat, sondern mehr mit "Corona allgemein".

    Für die Verwaltung wäre vieles einfacher, da dann wohl keine Tests mehr anzubieten wären, wenn ohnehin alle geimpft oder genesen sein müssen. ...

    Ach ja? Und was macht die Verwaltung dann mit den ungeimpften Kollegen? Diszi? Entlassen? Zwangsurlaub? Am Fahrradständer anschließen?

  • Naja, Homeoffice wäre schon mal eine Lösungsmöglichkeit.


    Hm :gruebel: die Ungeimpften bleiben zu Hause und die Geimpften müssen die Arbeit machen. ;)
    Ob das die Impfbereitschaft signifikant steigert. :cool:
    Wobei :strecker die Ungeimpften lassen sich doch schon reihenweise krank schreiben oder sind in Quarantäne.

    Alles Gute im Leben ist entweder illegal, unmoralisch oder macht dick. (Murphys Gesetz)

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