Verwaltung und Corona

  • Oha, der LRH NRW prüft und hat diesbezüglich eine Onlineumfrage gemacht.

    Da bin ich ja mal auf das Ergebnis gespannt...

  • Da bin ich auch mal gespannt. Für Bayern ist mir nichts derartiges bekannt, aber das ist wohl nur eine Frage der Zeit.

    Hier in einer Kommune wurde das Schulreferat gerügt, weil es unbürokratisch freihändig Aufträge zur außerplanmäßigen zusätzlichen Reinigung von Schulen in Auftrag gegeben hat und dem keine Ausschreibung voranging; außerdem wurde nun für jedes Klassenzimmer Handseife geordert, wo es diese vorher nur auf den Zentraltoiletten gab - damit wurde plötzlich 20 % mehr verbraucht und entsprechende Prüfsignale gingen an...
    Also wenn in einer Pandemiebekämpfung alle bürokratischen Standards eingehalten werden müssen, dann hat Corona gewonnen.

    Und wirklich schockierend fand ich nur, dass es bislang offensichtlich zu wenig Handseife gab. Hygiene ist ja nicht nur was in akuten Pandemiezeiten, auch sonst lohnt sich ja gelegentlich Händewaschen.

    Zurück zu Justizverwaltung:
    Hier stehen wir ja auch in einem Spannungsverhältnis: Einerseits soll es bei der Pandemiebekämpfung schnell gehen, andererseits sollen auch die üblichen Standards gelten. Beides wird man aber nicht unter einen Hut bringen. Wenn ich so sehe, was wir allein in diesem Jahr schon für Mietverpflichtungen für externe Sitzungssäle eingegangen sind und auf welchem (niedrigem) Niveau das bisher war. Oder an die Ausgaben für Schutzausrüstung, Plexiglas, Fieberthermometer etc. Da musste oft das bestellt werden, was gerade verfügbar war.
    Deswegen bin ich mal gespannt, wo wir eins auf den Deckel kriegen. Aber ich weiß schon jetzt: Mein Herz ist rein. Etwaigen Kritiken können wir hier mit breiter Brust entgegentreten.

  • Das sehe ich auch so, aber meine Vorgänge liefen alle korrekt nach der UVgO. Aber ich denke, bei einer Prüfung wird es sicher was geben, was einem Prüfer nicht gefällt: Zu viel, zu wenig oder sonstwas. Aber das ist mir dann auch egal. Ich finde, wir sind bisher hier gut durchgekommen.

    Aber das prüfen die nicht, eher: Wie waren die Öffnungszeiten und wo lagen die Probleme im technischen und organisatorischem Bereich.. Wie viel Homeoffice gab es und das alles aufgeschlüsselt nach Lockdown 1 und 2. Ich finde, sehr interessante Fragen, die tatsächlich den Finger in die Wunde legen.

  • Deswegen bin ich mal gespannt, wo wir eins auf den Deckel kriegen. Aber ich weiß schon jetzt: Mein Herz ist rein. Etwaigen Kritiken können wir hier mit breiter Brust entgegentreten.

    Der Höchstbetrag für Direktaufträge nach der UVgO ist in Bayern u.a. für coronabedingte Beschaffungen zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs temporär auf 25.000 EUR netto angehoben worden. Siehe hier unter Nr. 1.9: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Docume…73_W_11032/True.

    Ich gehe davon aus, dass es in allen anderen Bundesländern vergleichbare Regelungen gibt, wobei der Höchstbetrag variieren kann.

  • Dem Rundfunk konnte ich entnehmen, dass Arbeitgeber für Arbeitnehmer kostenlose Tests zur Verfügung stellen müssen.

    Weiß da jemand schon näheres ? Gibt's da Planungen ?

  • Es taucht hier die Frage auf, ob die Pflicht zum Einzelbüro auch bei zwei Geimpften (Zweitimpfungen + 2 Wochen) besteht. Dürfen die wieder in einem Büro zusammen arbeiten ? Ich habe dazu nix gefunden...

  • Es taucht hier die Frage auf, ob die Pflicht zum Einzelbüro auch bei zwei Geimpften (Zweitimpfungen + 2 Wochen) besteht. Dürfen die wieder in einem Büro zusammen arbeiten ? Ich habe dazu nix gefunden...

    Wenn ein Geimpfter einen anderen Geimpften nicht mehr anstecken kann, dann braucht’s keinen Abstand mehr und in der Folge auch keine Masken. Ganz zu schweigen vom ach so ungeliebten HomeOffice. Und auch die Testerei kann man dann bei Geimpften ja sein lassen. Eine Ansteckung ist ja nicht mehr möglich.

    Aber wenn ein Geimpfter einen anderen Geimpften …

    Ich sage nur: „1 Gramm Gehirn …“

  • Ich war gerade beim Bürgertest und habe der Testerin gesagt, dass ich bereits eine Runde Corminaty (d.h. Biontech) intus habe. Woraufhin sie mich eindringlich darauf hinwies, dass auch die vollständige Impfung nicht vor einer Covid-19-Infektion schützt, sondern lediglich vor SARS sowie vor einem schweren Verlauf einer Covid-19-Infektion. Das deckt sich grundsätzlich mit der Auskunft des Impfarztes in meinem Impfzentrum.

    Wenn du keine eigenen Landesvorschriften o.ä. zu der Frage aufgedrückt bekommen hast, würde das m.E. auch bei Zweitimpfung + 2 Wochen warten trotzdem weiterhin "Einzelbüros" bedeuten.

    "Multiple exclamation marks", he went on, shaking his head, "are a sure sign of a diseased mind." (Sir Terry Pratchett, "Eric")

  • Es taucht hier die Frage auf, ob die Pflicht zum Einzelbüro auch bei zwei Geimpften (Zweitimpfungen + 2 Wochen) besteht. Dürfen die wieder in einem Büro zusammen arbeiten ? Ich habe dazu nix gefunden...

    Ich schließe mich den Vorpostern an. An der Situation hat sich nichts geändert.

    So befreit die Impfung bei den derzeitigen Lockerungen ja auch lediglich von der Testpflicht, nicht vom Tragen der Maske.

    Wir taumeln durch die Straßen, so als wären wir jung und schön.

  • Ok, Ring frei für die nächste Runde:

    Es sieht ja so aus, als ob 3G kommt.

    Da muss ich ja ggf. die Cov-Pass-App kontrollieren. Das mache ich ja mittels einer eigenen App.

    Wie läuft das den technisch ? Klar, ich kann mir die App auf mein ureigenstes Eifon ziehen, will ich aber irgendwie nicht.

    Und jetzt ? Klar, ich kann draufgucken, wie es in Kneipen pp. gemacht wird. Aber das reicht ja eigentlich nicht aus. Und nun ?

  • Klar, ich kann mir die App auf mein ureigenstes Eifon ziehen, will ich aber irgendwie nicht.

    Verständlich. Habt ihr im Haus kein dienstliches Smartphone, das man nutzen könnte? Oder wäre es eine Option kurzfristig ein billiges anzuschaffen?
    Ansonsten müsste man mal überlegen, wo am ehesten "ordentlich" kontrolliert wird (Museen, staatliche Einrichtungen, der Landtag?) und da evtl. mal anrufen, wie die das machen. Ich kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass die dafür alle ihre privaten Telefone nutzen.

    Komplizierte Probleme heißen komplizierte Probleme, weil es keine einfachen Lösungen für sie gibt, sonst hießen sie einfache Probleme.

    - Frank Nägele, KStA v. 25.3.17 -

  • Bei uns kommt gerade der nächste komplette Lockdown, was wäre es schön, wenn wir bei einer 3G-Regelung (haben wir seit Wochen) bleiben würden.

    Ich meine, dass gesamte Impfzertifikat muss nicht ausgelesen werden. Man kann sich auch das Smartphone und ein Personaldokument zeigen lassen.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Es sieht hier zumindest so aus. Aber natürlich muss ich erstmal die Erlasslage abwarten.

    Ich wäre halt nur gerne vorbereitet.

    Funzt sowas mittels einer Webcam ?

  • Ok, Ring frei für die nächste Runde:

    Es sieht ja so aus, als ob 3G kommt.

    ...

    für Gerichte? :gruebel:

    Hätte ich auch nie für mich möglich gehalten, aber so wie es aussieht, will das JuMi das hier in RLP so einführen. Zumindest für Mitarbeiter, die den Test übrigens selbst zahlen sollen :D

    Ich bin gespannt, wie es bei der "Kundschaft" läuft.
    Der Angeklagte o.Ä. wird sich freuen, wenn er wieder gehen kann, weil er keinen 3 G Nachweis da hat. Und ihn zu zwingen, sich vor Ort testen zu lassen und dafür selbst zu zahlen, wird schwierig:D
    Geschweige denn, dass dafür Mitarbeiter nötig wären, dies zu kontrollieren etc

  • Ok, Ring frei für die nächste Runde: Es sieht ja so aus, als ob 3G kommt.

    Bei uns in Bayern gab es erst vor kurzem extra eine Klarstellung vom Justizministerium, dass 3G nicht für die Gerichte (wohl aber Staatsanwaltschaften) gilt, da sonst ein Eingriff in die richterliche Unabhängigkeit befürchtet wird.

    Heute kam das JMS, dass die 3G-Regel gilt.

  • Ok, Ring frei für die nächste Runde: Es sieht ja so aus, als ob 3G kommt.

    Bei uns in Bayern gab es erst vor kurzem extra eine Klarstellung vom Justizministerium, dass 3G nicht für die Gerichte (wohl aber Staatsanwaltschaften) gilt, da sonst ein Eingriff in die richterliche Unabhängigkeit befürchtet wird.

    Heute kam das JMS, dass die 3G-Regel gilt.

    Okay, das hat es dann noch nicht von der Poststelle bis zu mir geschafft :D

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