• So einfach würde ich es nicht sehen. Grundsätzlich ist der Arbeitgeber dafür verantwortlich, dass die Hygienevorschriften eingehalten werden. Geht dies nicht, so muss man m. E. auf Homeoffice umschalten bzw. Überstunden abbauen. Zwangsurlaub ist m. E. ein totales No-Go.

  • Zwangsurlaub ist m. E. ein totales No-Go.

    In der freien Wirtschaft leider nicht; erstens ist es die Macht des Faktischen und zweitens sieht das BUrlaubsG vor, dass für einen Teil des Urlaubs Betriebsruhe angeordnet werden kann.

    Ich finde die Kontaktreduzierung auch sehr wichtig. Aber jetzt am Jahresende ist doch wohl ohnehin eine stille Zeit und Hygienemaßnahmen sollten doch ohnehin - unabhängig vom Lockdown - gelten.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • So einfach würde ich es nicht sehen. Grundsätzlich ist der Arbeitgeber dafür verantwortlich, dass die Hygienevorschriften eingehalten werden. Geht dies nicht, so muss man m. E. auf Homeoffice umschalten bzw. Überstunden abbauen. Zwangsurlaub ist m. E. ein totales No-Go.

    Und was wenn keine Überstunden vorhanden sind? Ausserdem wird hier vom Besitzer kein großer Unterschied gemacht, ob man auf Überstundenabbau zuhause ist oder auf Urlaub, bei ganzen Tagen ist da gefühlt kein Unterschied. HomeOffice geht nur wenn man auch HomeOffice machen kann, das geht nicht bei jedem. Welche Alternative bleibt uns dann?

  • Hier wurde es auf freiwilliger Basis geschafft, bis 10.01.2021, so auf ca. die Hälfte des Personals herunterzugehen und davon in der Zeit zwischen 28.12.2020 und 05.01.2021 sogar auf reinen Notbetrieb, was je nach Abteilung unterschiedlich ausfällt. Sonst war es alle Jahre schwierig, dass über die Feiertage bei uns mehr Leute Urlaub nehmen wollten als es aus dienstlichen Gründen zugelassen werden konnte. Nun darf endlich jeder, der will. Klar, kann man im Lockdown nichts machen, außer es sich zu Hause gemütlich zu machen oder spazieren zu gehen. Aber trotzdem, endlich mal kein Stress über die Feiertage!

    Dass bei uns alles freiwillig ging und trotzdem weitgehend der Dienstbetrieb reduziert wird, finde ich ein super Ergebnis!

    Die spannende Frage ist nur, wie es dann bei uns ab 11.01.2021 weitergeht und wie die nötigen Maßnahmen dann vereinbart und kommuniziert werden, wenn die meisten bis dahin noch zu Hause sind:gruebel:.


  • Es ist für mich klar, dass wir hier unseren Job machen müssen, auch mit RAST, aber bitte so, dass ich nicht Leute hier habe, die ich nicht brauche und sich hier langweilen, oder dat rumzicken anfangen.

    Und das hat überhaupt nix mit Panik zu tun, sondern damit, überflüssige Kontakte einfach zu vermeiden. Die Zahlen der Infizierten und Toten sprechen da wohl für sich. Isolation ist halt das Gebot der Stunde.

    Aber wie willst Du das sauber über die Bühne bringen?
    Es gibt nach meinem Wissen keine gesetzliche Grundlage einer generellen Freistellung. Bedeutet doch aber im Schluss, wenn ich Leute nach Hause schicke geht das nur über (Zwangs-)Urlaub oder Überstundenabbau; hat man keinen mehr baut man eigentlich Fehlstunden auf. Oder man geht in die Kurzarbeit....mit allen Konsequenzen.

  • Genau das ist ja das Problem, weshalb ich so wütend über den Erlass bin.

    Das hätte anders geregelt werden müssen, so dass die Möglichkeit besteht, nicht unbedingt benötigtes Personal freizustellen.

    Ich sehe da durchaus die Problematiken bei der ordentlichen Gerichtsbarkeit, wenn die Zivil- oder Strafabteilungen zu Hause bleiben, während Grundbuch oder Register weiter arbeiten muss. Aber auch das wäre sicher vor Ort zu lösen gewesen.

    Und ich hätte es wieder im Gruppenbetrieb gelöst. Ich hätte hier die Gruppen bedarfsgerecht eingeteilt und gut wäre gewesen. Das hat sich im März bewährt, wir hatten hinterher nur rückständige Sitzungen und der Stau war in 6 Wochen abgebaut.

  • So einfach würde ich es nicht sehen. Grundsätzlich ist der Arbeitgeber dafür verantwortlich, dass die Hygienevorschriften eingehalten werden. Geht dies nicht, so muss man m. E. auf Homeoffice umschalten bzw. Überstunden abbauen. Zwangsurlaub ist m. E. ein totales No-Go.

    Und was wenn keine Überstunden vorhanden sind?

    Bei uns wird die Möglichkeit angeboten, dass die Minusstunden bis 31.12.2021 reingearbeitet werden.

  • Hier wurde es auf freiwilliger Basis geschafft, bis 10.01.2021, so auf ca. die Hälfte des Personals herunterzugehen und davon in der Zeit zwischen 28.12.2020 und 05.01.2021 sogar auf reinen Notbetrieb, was je nach Abteilung unterschiedlich ausfällt. Sonst war es alle Jahre schwierig, dass über die Feiertage bei uns mehr Leute Urlaub nehmen wollten als es aus dienstlichen Gründen zugelassen werden konnte. Nun darf endlich jeder, der will. Klar, kann man im Lockdown nichts machen, außer es sich zu Hause gemütlich zu machen oder spazieren zu gehen. Aber trotzdem, endlich mal kein Stress über die Feiertage!

    Dass bei uns alles freiwillig ging und trotzdem weitgehend der Dienstbetrieb reduziert wird, finde ich ein super Ergebnis!

    Die spannende Frage ist nur, wie es dann bei uns ab 11.01.2021 weitergeht und wie die nötigen Maßnahmen dann vereinbart und kommuniziert werden, wenn die meisten bis dahin noch zu Hause sind:gruebel:.

    Ich habe hier eh reinen Notbetrieb zwischen den "Feier"tagen, da ist schon alles an Urlaub bewilligt, was geht. Sitzungen sind da eh nicht.

    Ich bin ja bei einem kleinen Gericht und habe von allen die E-Mail-Adressen und die Handy-Nr. Und es gibt eine Messenger Gruppe, in der fast alle drin sind. Hat bei LD1 gut funktioniert.

  • So einfach würde ich es nicht sehen. Grundsätzlich ist der Arbeitgeber dafür verantwortlich, dass die Hygienevorschriften eingehalten werden. Geht dies nicht, so muss man m. E. auf Homeoffice umschalten bzw. Überstunden abbauen. Zwangsurlaub ist m. E. ein totales No-Go.

    Und was wenn keine Überstunden vorhanden sind?

    Bei uns wird die Möglichkeit angeboten, dass die Minusstunden bis 31.12.2021 reingearbeitet werden.

    Ohne das jetzt tiefgehend geprüft zu haben, aber der Dienstherr schickt mich nach Hause (im Zweifel ungefragt) und ich "darf" dann innerhalb eines Jahres die Fehlstunden abbauen (bzw. mühsam aufgebautes Zeitguthaben verbrennen)?? Obwohl ich meine Arbeitskraft uneingeschränkt zur Verfügung stelle? Ob das vor einem Arbeits-/Verwaltungsgericht Bestand hat?

  • Wohl weniger....

    Einem entsprechendem Arbeitgeber werden im Sitzungssaal die Ohren langezogen und man macht das mit dem eigenen Personal...:wechlach::wechlach::wechlach:


  • Ohne das jetzt tiefgehend geprüft zu haben, aber der Dienstherr schickt mich nach Hause (im Zweifel ungefragt) und ich "darf" dann innerhalb eines Jahres die Fehlstunden abbauen (bzw. mühsam aufgebautes Zeitguthaben verbrennen)?? Obwohl ich meine Arbeitskraft uneingeschränkt zur Verfügung stelle? Ob das vor einem Arbeits-/Verwaltungsgericht Bestand hat?

    Tja, so siehts bei uns aus.


    • Die dienstfreie Zeit vom 19.12.2020 bis 10.1.2021 und die hierbei ausfallenden Arbeitszeiten sind durch Einbringung von Erholungsurlaub oder bestehendes Arbeitszeitguthaben auszugleichen („bis sp. 31.12.2021 einzuarbeiten“).

    Wäre eigentlich eine Sache vom Personalrat, aber der hat mal wieder blind unterschrieben.

  • Hier wurde es auf freiwilliger Basis geschafft, bis 10.01.2021, so auf ca. die Hälfte des Personals herunterzugehen und davon in der Zeit zwischen 28.12.2020 und 05.01.2021 sogar auf reinen Notbetrieb, was je nach Abteilung unterschiedlich ausfällt. ...

    Dass bei uns alles freiwillig ging und trotzdem weitgehend der Dienstbetrieb reduziert wird, finde ich ein super Ergebnis!

    Die spannende Frage ist nur, wie es dann bei uns ab 11.01.2021 weitergeht und wie die nötigen Maßnahmen dann vereinbart und kommuniziert werden, wenn die meisten bis dahin noch zu Hause sind:gruebel:.

    Die letzte Frage dürfte das geringste Problem sein. Dafür sollten in der Verwaltung eigentlich private Kontaktdaten vorhanden sein.

    Spannender finde ich, was unter "freiwillig" zu verstehen ist bzw. wie ihr das mit der (fehlenden) Arbeitszeit macht.

  • Wäre eigentlich eine Sache vom Personalrat, aber der hat mal wieder blind unterschrieben.

    :eek:.......hätte meiner aber auch....


    Zu den Maßnahmen:
    Wir haben unseren Serviceschalter für normale Nachfragen etc. geschlossen. Dieser wird nur nach Terminvergabe zur Akteneinsicht geöffnet. Rechtsantragsdienst bleibt offen, ist aber mit Spuckschutz, Handschuhen, Maske (keine FFP2) und Desinfektionsmittel ausgestattet.
    Sitzungsbetrieb liegt im Ermessen der Vors., die haben aber kaum was terminiert bzw. vieles umterminiert/abgeladen, weil auch viele Beteiligte nicht kommen wollen oder dürfen (viel Träger der Sozialversicherungen erlauben derzeit keine Dienstgänge).
    Auf der Geschäftsstelle fahren wir ein Schichtsystem im Tageswechsel. Wir haben dort enge Großbüros, so dass wir dort Entzerrungen schaffen wollten/mussten

  • Hier wurde es auf freiwilliger Basis geschafft, bis 10.01.2021, so auf ca. die Hälfte des Personals herunterzugehen und davon in der Zeit zwischen 28.12.2020 und 05.01.2021 sogar auf reinen Notbetrieb, was je nach Abteilung unterschiedlich ausfällt. ...

    Dass bei uns alles freiwillig ging und trotzdem weitgehend der Dienstbetrieb reduziert wird, finde ich ein super Ergebnis!

    Die spannende Frage ist nur, wie es dann bei uns ab 11.01.2021 weitergeht und wie die nötigen Maßnahmen dann vereinbart und kommuniziert werden, wenn die meisten bis dahin noch zu Hause sind:gruebel:.

    Die letzte Frage dürfte das geringste Problem sein. Dafür sollten in der Verwaltung eigentlich private Kontaktdaten vorhanden sein.

    Spannender finde ich, was unter "freiwillig" zu verstehen ist bzw. wie ihr das mit der (fehlenden) Arbeitszeit macht.

    "Freiwillig": In eilig anberaumten Besprechungen bzw. per E-Mail wurde die Lage der Dinge und der Ukas des Ministerium besprochen, wonach alle Dienstellen in Bayern ab 19.12.2020 grundsätzlich zu machen sollen. Dann wurde abgefragt, wer Urlaub nehmen möchte, um auf etwa 50 % des Personalbestands zu kommen, damit die systemrelevanten Teile der Justiz funktionieren. Für die Zeit zwischen 28.12. und 05.01. wurde ebenso abgefragt, damit nur noch Notbetrieb gewährleistet ist. Da haben sich insgeamt genug Freiwillige gemeldet.

    Mit Zwangsurlaub kann ich grundsätzlich jeden verstehen, dass das nicht auf ungeteilte Zustimmung stößt. Aber ich muss doch sagen, dass wir in einer privilegierten Situation sind, dass unsere Arbeitsplätze krisensicher sind und wir pünktlich unser Gehalt vollständig erhalten. Als Beamte haben wir nun mal eine gewisse Treuepflicht und wann, wenn nicht jetzt muss sich unser Dienstherr auf uns verlassen können?! Da gibt es glaube ich gerade einige im Land, die größere Opfer erbingen müssen.

    Natürlich hat die Treuepflicht auch ihre Grenzen. Aber über die Feiertage Urlaub zu nehmen, finde ich persönlich nicht unzumutbar, zumal zumindest bei uns vielen damit ein Gefallen getan wird. Bei der Absprache, wer Urlaub nimmt und wer nicht, haben die Kolleginnen und Kollegen es auch gut untereinander geschafft, soziale Belange zu berücksichtigen, z. B. Beschäftigte mit Kindern, die Urlausbansprüche für weitere Lockdowns/Quarantäne-Zeiten oder Homeschooling-Intervalle in Reserve zu behalten. In diesem Jahr waren auch alle (bis auf Beschäftigte mit kleinen Kindern) sehr zurückhaltend, was Urlaubnehmen betrifft. Daher ist es doch gut, wenn diese Urlaubs"berge" nun teilweise angegangen werden.
    Im Arbeitsrecht gibt es meines Wissen nach auch die Möglichkeit, dass ein Arbeitgeber im Rahmen seines Direktionsrechts die Hälfte des Urlaubsanspruchs terminlich im Rahmen von Betriebsferien festlegen kann.

    Und laut dem Ukas aus dem StMJ soll wie von Rainer bereits erwähnt, Zeit gegeben werden bis 31.12.2021, um Fehlzeiten auszugleichen. Dann wären z. B. bei einer Vollzeitkraft und betroffenen Arbeitstagen gleich mal 80 Stunden minus auf dem Konto, wenn kein Urlaub oder Gleittag genommen wird.

    Wie gesagt, bei uns hat freiwillig alles gut geklappt. Mir stellt sich eben nur die Frage, wie es ab 11.01.2020 weitergehen soll, weil dann die Leute vermutlich nicht mehr freiwillig ihren Urlaub oder ihre Mehrstunden opfern wollen...


  • Im Arbeitsrecht gibt es meines Wissen nach auch die Möglichkeit, dass ein Arbeitgeber im Rahmen seines Direktionsrechts die Hälfte des Urlaubsanspruchs terminlich im Rahmen von Betriebsferien festlegen kann.

    § 7 BUrlG Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen.


    Ob die Kompensierung einer Pandemie "dringende betriebliche Belange" erscheint zumindest mir fraglich.
    Und die kurzfristige Einführung von wahrscheinlich einmaligen "Betriebsferien" ist genauso fraglich.


    Als Beamter oder Angestellter im öffentlichen Dienst ist man natürlich grundsätzlich während der Pandemie gut aufgestellt. Wir sind nicht von Kündigung und Kurzarbeit bedroht. Und, gerade wenn sich genug Freiwillige finden, einen "Zwangsurlaub" oder das Abbummeln von Mehrstunden anzuordnen finde ich in dieser Situation grundsätzlich hinnehmbar. Über Einzelfälle kann man ja reden...
    Aber spätestens bei einer Verpflichtung Minusstunden zu machen, obwohl ich grundsätzlich bereit und in der Lage bin meine Arbeit zu machen, der Dienstherr mich aber nicht lässt, bekomme ich extreme Magenschmerzen. Das kann nicht richtig sein.

  • Bei uns ist das Thema heute extrem hochgekocht, nachdem alles bereits wunderbar geregelt war …
    Eine grundsätzliche Frage: Wonach kann der Dienstherr anordnen, dass Überstunden genommen werden müssen, weil ansonsten eine Entzerrung der Büros nicht möglich ist. Aus der Arbeitszeitverordnung kann ich dies nicht lesen.

  • Nach meinem Wissen ist das nirgends geregelt.
    Es ist aber auch nirgends geregelt, dass ein Sammeln von Überstunden erlaubt ist oder der Arbeitnehmer (Beamte) selber bestimmt, wann er seine Überstunden abbummelt.
    Hier in Hamburg ist z.B. in der Gleitzeitvereinbarung lediglich geregelt, wieviel Überstunden man maximal ansammeln darf und das man diese mit Erholungsurlaub verbinden darf. Beides nach Absprache mit dem Vorgesetzten.

    Die Anordnung Überstunden abzubummeln, dürfte damit ganz klar im Direktionsrecht des Dienstherren liegen.

    Einmal editiert, zuletzt von Traumtänzer (16. Dezember 2020 um 15:49)

  • Was sind denn nach eurer Lesart die systemrelevanten Teile der Justiz? :gruebel:


  • Im Arbeitsrecht gibt es meines Wissen nach auch die Möglichkeit, dass ein Arbeitgeber im Rahmen seines Direktionsrechts die Hälfte des Urlaubsanspruchs terminlich im Rahmen von Betriebsferien festlegen kann.

    ...
    Als Beamter oder Angestellter im öffentlichen Dienst ist man natürlich grundsätzlich während der Pandemie gut aufgestellt. Wir sind nicht von Kündigung und Kurzarbeit bedroht. Und, gerade wenn sich genug Freiwillige finden, einen "Zwangsurlaub" oder das Abbummeln von Mehrstunden anzuordnen finde ich in dieser Situation grundsätzlich hinnehmbar. Über Einzelfälle kann man ja reden...
    Aber spätestens bei einer Verpflichtung Minusstunden zu machen, obwohl ich grundsätzlich bereit und in der Lage bin meine Arbeit zu machen, der Dienstherr mich aber nicht lässt, bekomme ich extreme Magenschmerzen. Das kann nicht richtig sein.

    So sehe ich das auch.

    @ Ivo:

    Wurde denn überhaupt die Möglichkeit der Heimarbeit (neudeutsch Home Office) angeboten? Wenn nein weshalb nicht?

  • In der freien Wirtschaft leider nicht; erstens ist es die Macht des Faktischen und zweitens sieht das BUrlaubsG vor, dass für einen Teil des Urlaubs Betriebsruhe angeordnet werden kann.

    Das sieht bei Beamten aber anders aus. § 2 Abs. 1 der Erholungsurlaubsverordnung des Bundes, der in den Ländern wahrscheinlich identisch oder ähnlich formuliert ist, lautet:

    Zitat

    Der beantragte Urlaub ist nach den folgenden Vorschriften zu erteilen, sofern die ordnungsmäßige Erledigung der Dienstgeschäfte gewährleistet ist; Stellvertretungskosten sind möglichst zu vermeiden.

    "Ordnungsgemäße Erledigung der Dienstgeschäfte" ist inhaltlich identisch zu "dringende betriebliche Erfordernisse" nach dem BUrlG, soweit es darum geht, dass nicht zu viele Mitarbeiter einer Organisationseinheit gleichzeitig Urlaub nehmen können/dürfen. Die nach dem BUrlG mögliche einseitige Festlegung wegen Betriebsruhe dürfte danach aber außen vor sein. Abgesehen davon halte ich es auch für fraglich, ob eine angeordnete Schließung ein dringendes betriebliches Erfordernis darstellt.

    Die Anordnung Überstunden abzubummeln, dürfte damit ganz klar im Direktionsrecht des Dienstherren liegen.

    Das ist möglicherweise differenzierter zu betrachten. Im hiesigen Bundesland wird dazu die Auffassung vertreten, dass ein angeordneter Abbau von Überstunden nur für das Guthaben möglich ist, das die nach der jeweiligen Dienstvereinbarung zulässige Höchstzahl an Plusstunden überschreitet. Das wird - sinngemäß - damit begründet, dass es für einen überschießenden Anteil kein schutzwürdiges Vertrauen gibt, während der Abbau der innerhalb des regulären Umfanges liegenden Plusstunden nach der Dienstvereinbarung nur auf Antrag der/des Bediensteten erfolgt.

    Bezüglich des Buchens angeordneter Minusstunden sollte man sich ebenfalls mit der jeweiligen Dienstvereinbarung zur Gleitzeit befassen. Hier geht es ja nicht um Minusstunden als Buchungsfehler: wenn ich Homeoffice mache, gibt das einen pauschalen Abzug von 8 Stunden und eine Fehlermeldung am nächsten Tag, dann trage ich die Stunden ein. Bei angeordneten Minusstunden müsste der Abzug von 8 Stunden als gewollt erfasst werden, außerdem wird gegebenenfalls der nach der Dienstvereinbarung zulässige Saldo an Minusstunden überschritten.

    Ich sehe es auch so, dass Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst derzeit sicherlich in einer sehr vorteilhaften Situation sind. Das bedeutet aber nicht, dass der rechtliche Rahmen für die Umstände der Arbeitsleistung oder eben auch Nicht-Arbeitsleistung außen vor ist.

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