Es liegt vor:
Beglaubigte Abschrift eines notariellen Testamentes mit an gesiegelter Eröffnungsniederschrift.
Der Beglaubigungsvermerk auf der letzten Seite ist wie folgt unterschrieben: Unterschrift, Name, Justizfachangestellte und mit einem Dienstsiegel versehen.
Ist dies ein wirksamer Erbnachweis oder müsste der Beglaubigungsvermerk nicht als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle unterschrieben sein?