Änderung PfüB nach § 850a Nr. 3 ZPO ?

  • Hallo zusammen,

    ich brauch Eure Hilfe zu folgender Frage:

    at das Vollstreckungsgericht wirklich einen klarstellenden Beschluss zu einem bereits erlassenen PfüB zu machen, wenn der Gläubiger vorträgt, dass bei der Berechnung des pfandfreien Betrages der Verpflegungsmehraufand als Aufwandsentschädigung gem. § 850 a Nr. 3 ZPO dem Schuldner nicht pfandfrei zu belassen ist ?
    Gepfändet wird das Arbeitseinkommen. Der Gläubiger ist der Meinung, dass die dem Schuldner gezahlte Vergütung für dessen Tätigkeit zu gering ist und es sich daher bei der Aufwandsentschädigung um verschleiertes Arbeitseinkommen handelt.

  • Hier wird unterstellt, dass der Arbeitgeber seine Pflicht zur Abführung der Pfändungsbeträge nicht erfüllt, Arbeitseinkommen zusätzlich gar verschleiert. Da sehe ich eine Drittschuldnerklage als einzige Möglichkeit, das hat nichts mehr mit einer Klarstellung zu tun, da hier Streit darüber besteht, ob es sich um Arbeitseinkommen oder Aufwandsentschädigung handelt bzw. wieviel von den Bezüge was ist. Das ist keine Frage, die das Vollstreckungsgericht entscheiden kann und darf.

  • Zu dieser Auffassung bin ich nach dem Lesen bei Stöber RN 992; 1220 und 1223 eigentlich auch gekommen. War mir aber nicht sicher und wollte lieber nochmal die Meinung der Fachleute dazu hören.

    Dankeschön für Eure Hilfe.

  • Ehrlicher Weise muss ich dazu sagen, dass der Gläubiger Gehaltsbescheinigungen für den Schuldner mit den Angaben zum Gehalt und dem Verpflegungsmehraufwand beigefügt hatte. Ich bin jedoch trotzdem der Meinung, dass dies durch das Vollstreckungsgericht nicht beurteilt werden kann oder sehe ich das falsch ?

  • beim verschleierten Arbeitseinkommen ist man eher bei 850 h II - dafür ist nicht das Vollstreckungsgericht zuständig, sondern das Prozessgericht

    Bei verschleiertem Einkommen bin ich auch bei 850h II. Das sehe ich wie Queen Und um deine Frage zu beantworten: Ich würde keinen Beschluss machen und ihn an das Prozessgericht verweisen.

    Lasst ja die Kinder viel lachen, sonst werden sie böse im Alter. Kinder, die viel lachen, kämpfen auf der Seite der Engel.
    Hrabanus Maurus


    Nach manchen Gesprächen mit einem Menschen hat man das Verlangen, eine Katze zu streicheln, einem Affen zuzunicken oder vor einem Elefanten den Hut zu ziehen.
    Maxim Gorki



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