Hallo,
nach Zahlung der Forderung, für welche eine Zwangssicherungshypothek auf dem Grundstück des Schuldners eingetragen wurde, kann der Gläubiger einen Verzicht gegenüber dem GBA erklären und eintragen lassen oder dem Schuldner eine Löschungsbewilligung erteilen.
Ist es hier nicht von Vorteil, wenn der Gläubiger (hier gebührenbefreite öffentliche Hand) einen Verzicht erklärt und eintragen lässt?
So ist sichergestellt, dass nicht irgendwann viele Jahre später eine Beteiligung an einem Verkauf oder an einem ZVG-Verfahren erfolgt, obwohl die Akte ausgesondert ist?
Und wäre es nicht ein weiterer Vorteil weil so ggf. für künftige neue Forderungen diese Eigentümergrundschuld nicht wieder für den Gläubiger gepfändet werden kann?
Gibt es hier Probleme welche ich nicht sehe oder Gegenmeinungen?