Habe einen Erzwingungshaftbefehl erlassen vor einigen Wochen.
Nach Rückfrage bei der zuständigen Polizeibehörde, habe ich nun eine kurze Mitteilung bekommen, dass die Vollstreckung des Haftbefehls aufgrund der aktuellen Situation nicht möglich ist.
Ist das einfach so möglich oder kann ich auf die Vollstreckung hinwirken, notfalls anordnen? Kann doch nicht sein, dass keine Haftbefehle mehr vollstreckt werden. Wenn sich das rumspricht, stellt sich doch niemand mehr.
Keine Vollstreckung Haftbefehl
-
-
Gute Frage.
Auf entsprechende verbindliche Hinweise/Anordnungen des Ministeriums warten wir auch noch.
-
Ich denke nicht, das Du da was machen kannst.
Die Polizei untersteht dem IM. - ich würde mal fragen, ob es hierzu einen entsprechenden Erlass gibt. -
In NRW gibt es entsprechende Erlasse, die die Vollstreckung derzeit untersagen. Dies dürfte in anderen Bundesländern nicht anders sein.
-
In Bayern gibt es ebenfalls einen entsprechenden Erlass; teilweise wurden bereits hinausgegebene Haftbefehle auch von der Polizei zurückgereicht mit dem Hinweis, dass wg. Corona aktuell kein Vollzug stattfinden kann.
Wir haben uns dahingehend abgestimmt, dass auch in Ordnungshaft- und Erzwingungshaftsachen vorläufig keine Haftbefehle erlassen werden sollten. Ausnahmen
werden
allerdings für solche Fälle gemacht, in denen beispielsweise die Verjährung droht (entspr. der Anweisungen im JMS).
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!