Verfahrensfragen (Datenerfassung bei Terminen)

  • Hallo,

    zu uns durfte das Publikum bisher ohne Termin in den Sprechzeiten erscheinen und einen Antrag stellen. Die Antragsteller waren dann zunächst bei der Geschäftsstelle. Dort wurden alle Daten erfasst und eine Akte angelegt, so dass wir als Rechtspfleger die Ausschlagungserklärung am PC aufnehmen konnten.

    Nun soll das Publikum nur noch mit Termin kommen und direkt zum Rechtspfleger gehen. Da keine Akte angelegt wird und keine Daten im PC erfasst werden, müsste ich die Erklärungen per Hand aufnehmen bzw. den entsprechenden Vordruck per Hand ausfüllen.

    Wie wird das generell bearbeitet? Erfasst der Rechtspfleger die Daten auch im System oder werden handschriftliche Erklärungen aufgenommen?

    Über Rückmeldungen und Anregungen wäre ich dankbar.

  • Die Beteiligten werden telefonisch oder schriftlich gebeten, ihre vollständigen Personaldaten und ihre Telefonnummer schriftlich mitzuteilen. Die Geschäftsstelle legt dann wie üblich ein Verfahren an und erfasst die Beteiligten. Sodann vergibt der Rechtspfleger einen Termin und bereitet die Ausschlagung schon mal vor, so dass man dann schnell mit den Beteiligten fertig ist.

  • Hier werden Datenblätter für ERbausschlagung zur Vorbereitung entweder

    a.) vorher vom Ausschlagenden abgeholt
    b.) per Mail versandt
    c.) per Post versandt

    Nach Rückkunft des Datenblatts wird die VI-er Akte angelegt und von dem Serviceteam ( = ST ) alle Beteiligten erfasst.
    Rechtspfleger vergibt dann Termin für Ausschlagung ( in der Regel ) telefonisch.
    Laufkundschaft gibts hier allenfalls dann , wenn einer meint , er müsste am vorletzten Tag der Ausschlagungsfrist aufkreuzen.
    Und auch dann werden die Daten/ wird die Akte zunächst vom ST erfasst/angelegt.


  • Nun soll das Publikum nur noch mit Termin kommen und direkt zum Rechtspfleger gehen.

    Das verstehe ich ehrlich gesagt schon deshalb nicht, weil eine etwaige Erfassung im Termin doch viel zu lange dauert und die Verweilzeit von Publikum gerade jetzt in der Corona-Zeit so kurz wie möglich sein soll.

    Bei den mir bekannten Nachlassgerichten, die mit Termin arbeiten, läuft es meines Wissens ähnlich wie von Lilly beschrieben. Vor Erfassung der relevanten Daten wird kein Termin vereinbart. Die Erfassung von Daten und die Aktenanlage ist doch die klassische Aufgabe einer Geschäftsstelle (vorsorglich: Das meine ich nicht abwertend).

  • ………………….Wie wird das generell bearbeitet? Erfasst der Rechtspfleger die Daten auch im System oder werden handschriftliche Erklärungen aufgenommen?...……………...


    Geschäftsstelle erfragt am Telefon die Daten und legt die Akte an.

    Somit hat die SE gar keinen direkten Kontakt mit dem Publikum und mein Kontakt ist nicht länger als sonst.

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