In verschiedenen anderen Gesetzen (z.B. Steuerrecht) finden sich Vorschriften darüber, wie lange verschiedene Unterlagen aufzubewahren sind und dann vernichtet werden können.
Im Bereich Zwangsverwaltungen kann ich hierüber nichts finden.
Weiß jemand, wie lange der Zwangsverwalter welche Unterlagen aufbewahren muss, bis er sie vernichten kann? Wo ist das festgelegt?