Bekanntgabe des Beschlusses bei Betreuerwechsel zum ehrenamtlichen Betreuer

  • Ein Beschluss (Betreuerwechsel von Berufsbetreuer zu ehrenamtlichen Betreuer) wird mit PZU (Einwurf am 24.04.2020) zugestellt. Somit dürfte er am 25.04.2020 bekannt gegeben worden sein. Dies ist allerdings ein Samstag. Gilt dann der Beschluss erst am nächsten Werktag, als am Montag den 27.04.2020 als bekannt gegeben? (§ 41 FamFG; § 222 ZPO)

  • Nein, das hat mich auch gewundert. Es wurde nicht angeordnet.

    Die Bekanntgabe würde in diesem Fall auf einen Samstag, also Sonnabend fallen. Fraglich wäre nun, ob die Bekanntgabe dann ab dem nächsten Werktag gilt?


    § 222 Abs. 2 ZPO (hier i.V.m. § 16 Abs. 2 FamFG) gilt ausdrücklich nur für das Ende einer Frist.

    Für die Bekanntgabe, die die Frist auslöst oder hier die Wirksamkeit des Beschlusses herbeiführt gilt dies nicht, da es sich um einen tatsächlichen Vorgang handelt. Sonst könnte ja etwa eine einstweilige Anordnung, die wegen besonderer Ban einem Wochenende oder Feiertag ergeht, nicht sofort, sondern erst mit dem Ablauf des nächsten Werktages in Kraft treten.

  • Ja, das klingt überzeugend....

    Auf der PZU steht das Datum 24.04.2020. Heute Morgen habe ich den Briefkasten geleert. Ich gehe davon aus, dass das Datum der Bekanntgabe an mich der 25.04.2020 ist, oder?

    Nein, die Bekanntgabe ist bereits am 24.04.2020 erfolgt, wenn dort die Zustellung erfolgte.

    Die förmliche Zustellung gegen PZU ist nach § 15 Abs. 2 S. 1 FamFG nur eine Form der Bekanntgabe. Das heißt, in dem Moment, wo die Zustellung erfolgte (Einlegung in Briefkasten) gilt - letztlich als Fiktion - das Dokument als bekanntgegeben.

    Auf den (letztlich zufälligen) Zeitpunkt, in dem du deinen Briefkasten geleert hast, kommt es dann nicht mehr an.

  • Nee, das ist Rechtsgedanke der §§ 166, 169 ZPO.
    Die Zustellung dokumentiert den Zeitpunkt der Bekanntgabe. Ach, das hatte ja SAPUZ schon geschrieben...

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