Kfb, Erinnerung, Zwangsvollstr., Kfb wird geändert, bereits beigetrieben

  • Moin,
    ob ich in diesem Forum so ganz richtig bin....?

    Gegen den Kfb (wir sind Beklagtenvertreter) legen wir Erinnerung ein. Mehrwertsteuer zwar berechnet aber gleichzeitig erklärt, dass Vorsteuerabzugsberechtigung besteht. Vollstreckbare Ausfertigung wird dem Kläger erteilt. Kläger vollstreckt (Pfänder in das Konto), Bank befriedigt voll. Jetzt ergeht ein Beschluss, in dem der Kfb dergestalt berichtigt wird, dass die Mehrwertsteuer nicht zu zahlen ist.
    Ich stehe völlig auf dem Schlauch.
    Der Beschluss soll jetzt mit dem Kfb verbunden werden. Hilft uns ja aber so gar nicht, da die Forderung aus dem Kfb ja voll befriedigt wurde. Was muss ich tun, damit wir jetzt einen Titel gegen den Kläger bekommen? :gruebel::gruebel::gruebel:

    Vielen Dank.

  • Wie jeden anderen Anspruch auch verfolgen.

    Aber vor der Klage wegen ungerechtfertigter Bereicherung (oä) mal zur Rückzahlung auffordern.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Einspruch! Das sollte eher im Wege der Rückfestsetzung analog § 717 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 91 Abs. 4 ZPO erfolgen (vgl. MüKoZPO/Götz, 5. Aufl. 2016, ZPO § 717 Rn. 11). Eine separate Bereicherungsklage wäre daher mangels Rechtsschutzbedürfnisses abzuweisen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.08.2010 - 24 W 53/10).

    Es wäre dumm zu versuchen, an Gesetzen des Lebens zu drehn. (Peter Cornelius in: Segel im Wind)

  • Einspruch! Das sollte eher im Wege der Rückfestsetzung analog § 717 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 91 Abs. 4 ZPO erfolgen (vgl. MüKoZPO/Götz, 5. Aufl. 2016, ZPO § 717 Rn. 11). Eine separate Bereicherungsklage wäre daher mangels Rechtsschutzbedürfnisses abzuweisen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.08.2010 - 24 W 53/10).

    Wie Silberkotelett. Ich würde Arayas Empfehlung aber wiederholen und es nochmal mit einer Rückzahlungsaufforderung versuchen, falls ihr das nicht schon getan habt.

    "Multiple exclamation marks", he went on, shaking his head, "are a sure sign of a diseased mind." (Sir Terry Pratchett, "Eric")

  • Moin,
    ob ich in diesem Forum so ganz richtig bin....?

    Gegen den Kfb (wir sind Beklagtenvertreter) legen wir Erinnerung ein. Mehrwertsteuer zwar berechnet aber gleichzeitig erklärt, dass Vorsteuerabzugsberechtigung besteht. Vollstreckbare Ausfertigung wird dem Kläger erteilt. Kläger vollstreckt (Pfänder in das Konto), Bank befriedigt voll. Jetzt ergeht ein Beschluss, in dem der Kfb dergestalt berichtigt wird, dass die Mehrwertsteuer nicht zu zahlen ist.
    Ich stehe völlig auf dem Schlauch.
    Der Beschluss soll jetzt mit dem Kfb verbunden werden. Hilft uns ja aber so gar nicht, da die Forderung aus dem Kfb ja voll befriedigt wurde. Was muss ich tun, damit wir jetzt einen Titel gegen den Kläger bekommen? :gruebel::gruebel::gruebel:

    Vielen Dank.


    wieso stehst du auf dem Schlauch?

    Das soll dein Chef als Rechtsanwalt entscheiden, dafür bekommt ER sein Gebühren….

    Jahreslosung 2024: Alles was ihr tut, geschehe in Liebe

    1. Korinther 16,14

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