Mir liegt folgender Erbnachweis vor:
Eröffnungsniederschrift des Amtsgerichts A über die Eröffnung eines notariellen Testaments mit dem entsprechenden Testament.
Die Eröffnungsniederschrift enthält am Ende ein Siegel des Amtsgerichts A, die Vermerke "R, Rechtspfleger" und einen Beglaubigungsvermerk des UdG. Die Eröffnungsniederschrift des Amtsgerichts A enthält keinerlei Unterschriften und auch nicht den Vermerk "Gez.".
Die genannte Eröffnungsniederschrift nebst Testament wurde vom Amtsgericht B dauerhaft verbunden und am Ende mit einem formell korrekten Beglaubigungsvermerk des UdG des Amtsgerichts B versehen.
Ist das ein korrekter Erbnachweis oder muss eine formell korrekte beglaubigte Abschrift (mit Unterschrift des UdG) vom Amtsgericht A, also dem Gericht, das die Eröffnungsniederschrift erstellt hat, vorgelegt werden?