Habe hier eine Akte liegen in der ein richterlicher Termin falsch terminiert wurde und der RA mit seinem Mandanten dann ein Tag zur früh angereist ist.
Der RA möchte nun Entschädigung für sich 0,30 € pro km, 25,00 € Abwesenheitsgeld + MwSt
und für seinen Mandanten 41,45 € für einen halben Tag Urlaub.
Der Richter hatte verfügt, dass sich der Sachverhalt richtig darstellt und bittet den Rpfl um Entscheidung.
Wie läuft ein solches Verfahren denn ab ?
Kann ich jetzt einfach aus der StK auszahlen und bin ich überhaupt zuständig ?
Ich habe ja mit dem ,Fehler' an sich nichts zutun.