Schadensersatzanspruch gegen das Land

  • Habe hier eine Akte liegen in der ein richterlicher Termin falsch terminiert wurde und der RA mit seinem Mandanten dann ein Tag zur früh angereist ist.
    Der RA möchte nun Entschädigung für sich 0,30 € pro km, 25,00 € Abwesenheitsgeld + MwSt
    und für seinen Mandanten 41,45 € für einen halben Tag Urlaub.
    Der Richter hatte verfügt, dass sich der Sachverhalt richtig darstellt und bittet den Rpfl um Entscheidung.

    Wie läuft ein solches Verfahren denn ab ?
    Kann ich jetzt einfach aus der StK auszahlen und bin ich überhaupt zuständig ?
    Ich habe ja mit dem ,Fehler' an sich nichts zutun.

  • Dafür bist weder du noch der Richter zuständig, das ist Sache der Verwaltung. Also: Der Verwaltung vorlegen.

  • Dann frage doch deinen Direktor mal, ob er wirklich will, dass du seine Entscheidungen treffen sollst.

    Direktor, da könnte auch das übergeordnete LG zuständig sein.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Dann frage doch deinen Direktor mal, ob er wirklich will, dass du seine Entscheidungen treffen sollst.

    Direktor, da könnte auch das übergeordnete LG zuständig sein.


    Oder gar das OLG.

    Regresse werden, zumindest in Hessen, "unten" bearbeitet.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Der Richter ist unser Direktor und damit Verwaltung deswegen bin ich etwas stutzig geworden :D


    Dann juckt Dich das nur, wenn Du zufällig auch Geschäftsleiterin bist.

    Wobei selbst dann die Frage ist, ob das (eher nicht) der GL oder (eher) der Direktor bzw. derjenige, der im Falle einer Befangenheit drankommt, zu entscheiden hat.

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

  • Nach meiner Erfahrung ist ein Direktor zuerst mal Richter. Ich würde also explizit mal den Direktor fragen..:wechlach:

    Welche Verwaltung den Regress dann bearbeitet, hängt sicherlich vom Landesrecht und in NRW von der Höhe ab. In der Höhe wäre es die Verwaltung des erstinstanzlichen Gerichts.

  • Meiner Meinung nach müsste der Entschädigungsantrag aus dem laufenden Verfahren entnommen werden, und als Verwaltungsvorgang angelegt werden. Damit hast Du als "normaler" Rechtspfleger damit nichts mehr zu tun.

    Werbung ist der Versuch, das Denkvermögen des Menschen so lange außer Takt zu setzen, bis er genügend Geld ausgegeben hat. (Ambrose Bierce)

  • Genau. Dieser Antrag ist ein Verwaltungsverfahren. Bei uns ist für die Entscheidung darüber ein Verwaltungsrichter zuständig. Das steht bei uns sogar im Geschäftsverteilungsplan.

    Lasst ja die Kinder viel lachen, sonst werden sie böse im Alter. Kinder, die viel lachen, kämpfen auf der Seite der Engel.
    Hrabanus Maurus


    Nach manchen Gesprächen mit einem Menschen hat man das Verlangen, eine Katze zu streicheln, einem Affen zuzunicken oder vor einem Elefanten den Hut zu ziehen.
    Maxim Gorki



Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!