bedingt pfändbare Bezüge gem. § 850 b ZPO

  • Ich soll eine BU - Rente bei einer (nicht gesetzlichen) Versicherung pfänden.
    Gläubigervortrag dazu liegt vor.
    Wie höre ich Schuldner (u. Drittschuldner) an ? Formlos oder Abschrift PfüB ?

  • Hier solltest du die Anhörung des Schuldners im Vorfeld vornehmen. Du solltest ja auch nicht nur den PfÜB Antrag haben, sondern auch eine entsprechende Begründung des Gläubigers. 850b II ZPO. Außerdem musst du den PfÜB bei Erlass auch mal begründen.

    Lasst ja die Kinder viel lachen, sonst werden sie böse im Alter. Kinder, die viel lachen, kämpfen auf der Seite der Engel.
    Hrabanus Maurus


    Nach manchen Gesprächen mit einem Menschen hat man das Verlangen, eine Katze zu streicheln, einem Affen zuzunicken oder vor einem Elefanten den Hut zu ziehen.
    Maxim Gorki



  • Okay, Dankeschön. Hätte ich nicht dran gedacht, die Begründung mitzuschicken. Aber wie höre ich den Schuldner genau an ? Mit der Abschrift vom PfüB ?

  • Ja in diesem Fall schon. Das ist mal eine Ausnahme. Du schickst den PfÜB und die Begründung des Gläubigers.

    Lasst ja die Kinder viel lachen, sonst werden sie böse im Alter. Kinder, die viel lachen, kämpfen auf der Seite der Engel.
    Hrabanus Maurus


    Nach manchen Gesprächen mit einem Menschen hat man das Verlangen, eine Katze zu streicheln, einem Affen zuzunicken oder vor einem Elefanten den Hut zu ziehen.
    Maxim Gorki



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