Verwalter- und Wohnungseigentümerzustimmung

  • Ich stehe völlig auf dem Schlauch und denke wahrscheinlich falsch.
    Es gibt ein Wohnungseigentum mit 86 WE. Davon werden nun 70 in einzelnen Kaufverträgen (vom 08/2019) veräußert. AV wurde letztes Jahr eingetragen.
    Nunmehr wird im Februar 2020 für eine Wohnung die Eigentumsumschreibung beantragt.
    Vorgelegt wird die Zustimmung des Verwalters vom 09/2019 nebst Verwalternachweis von 2016, wonach der Verwalter vom 01.01.2017 auf die Dauer von 3 Jahren bestellt wurde. Unterschrieben ist der Verwalternachweis vom Beirat(auch Eigentümer) und einer Eigentümerin.

    1. Frage:
    Die Zustimmung des Verwalters ist doch auch nach Ablauf der Verwaltereigenschaft weiterhin gültig? Auch wenn der Antrag auf Eigentumswechsel auch erst danach gestellt wurde?

    2. Frage:
    Die veräußernden Eigentümer sind mit dem Beirat und der Eigentümerin identisch, die auch das Protokoll zum Verwalternachweis unterschrieben haben. Das sie jetzt als erste aus der WE-Gemeinschaft ausscheiden, hat doch keine Auswirkung auf die Wirksamkeit des Verwalternachweises für die nachfolgenden noch eingehenden Eigentumsumschreibungen?

  • Zu 1.: Siehe BGH, Beschluss vom 11.10.2012, V ZB 2/12

    Zu 2.: Es genügt die zutreffende Eigenschaft im Zeitpunkt der Versammlung. Jedenfalls müssen die Unterzeichner nicht bis zu den Eigentumsumschreibungen die Funktion innehaben, in der sie unterzeichnet haben.  

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