Anmeldung Änderung Anteile KG

  • Hallo Ihr,

    hatte das schon mal jemand von euch:

    KG

    Kommanditist A will Teil-Anteile an seine beiden Kinder B und C übertragen.
    Komplementär A (natürliche Person) will Teil-Anteile ebenfalls an B undC übertragen.
    B und C sollen betreffend die übertragenden Anteile Kommanditisten werden.

    Kann man alles in einer HR-Anmeldung "verpacken"? Und wenn ja, wie, um Monierungen zu vermeiden? :oops:
    Ist die Einreichung einer neuen Liste Pflicht :gruebel:

    Sorry, hatte damit leider noch nie was zu tun; daher: Vielen lieben Dank!!!


  • A ist gleichzeitig Kommanditist und Komplementär? Wie das? Man kann nicht gleichzeitig Kommanditist und Komplementär einer KG sein (Thüringer OLG, 6 W 188/11).

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

  • Kommanditist A will Teil-Anteile an seine beiden Kinder B und C übertragen.


    Geht. Ist eine normale Sonderrechtsnachfolge mit den entsprechenden Versicherungen. :)

    Komplementär A (natürliche Person) will Teil-Anteile ebenfalls an B undC übertragen.


    Geht nicht, ein Komplementär haftet unbegrenzt und hat deshalb aus registerrechtlicher Sicht keine teilbare Einlage.
    Ich weiß, dass in vielen KGs auch ein Einlagenkonto für den Komplementär geführt wird, das interessiert uns als Registergericht nicht und ist auch nicht eintragungsfähig.

    Ist die Einreichung einer neuen Liste Pflicht :gruebel:


    Meinst Du eine Gesellschafterliste? Die haben wir hier nicht, die gibt es nur bei GmbHs.

    Jedes Mal, wenn man mir sagt, ich wäre nicht gesellschaftsfähig, werfe ich einen Blick auf die Gesellschaft und bin überaus erleichtert... :unschuldi

  • [/QUOTE]
    Geht. Ist eine normale Sonderrechtsnachfolge mit den entsprechenden Versicherungen. :)

    Danke :)

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    Geht nicht, ein Komplementär haftet unbegrenzt und hat deshalb aus registerrechtlicher Sicht keine teilbare Einlage.
    Ich weiß, dass in vielen KGs auch ein Einlagenkonto für den Komplementär geführt wird, das interessiert uns als Registergericht nicht und ist auch nicht eintragungsfähig.

    Geht nicht :eek: Kann ich das irgendwo nachlesen? Das wusste ich echt nicht :oops: Hilft mir aber echt weiter!!!

    [/QUOTE]
    Meinst Du eine Gesellschafterliste? Die haben wir hier nicht, die gibt es nur bei GmbHs.[/QUOTE]

    Da siehst Du .... ich stehe iS Gesellschaftsrecht noch am Anfang :oops:


  • A ist gleichzeitig Kommanditist und Komplementär? Wie das? Man kann nicht gleichzeitig Kommanditist und Komplementär einer KG sein (Thüringer OLG, 6 W 188/11).

    Soory, doof geschrieben :oops: KD und KP sind natürlcih unterschiedliche Personen :oops:

    Dann ist es eine Anmeldung und eine Anteilsübertragung + neue Liste.
    KG: Zwei Sonderrechtsnachfolgen
    GmbH: Anteilsübertragung (beurkundungspflichtig) und dann neue Gesellschafterliste durch den Notar

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  • A ist gleichzeitig Kommanditist und Komplementär? Wie das? Man kann nicht gleichzeitig Kommanditist und Komplementär einer KG sein (Thüringer OLG, 6 W 188/11).

    Soory, doof geschrieben :oops: KD und KP sind natürlcih unterschiedliche Personen :oops:

    Dann ist es eine Anmeldung und eine Anteilsübertragung + neue Liste.
    KG: Zwei Sonderrechtsnachfolgen
    GmbH: Anteilsübertragung (beurkundungspflichtig) und dann neue Gesellschafterliste durch den Notar

    Ich habe hier nur eine KG :oops:
    Also kann der Komplementär einer KG (natürliche Person) seine Anteile doch übertragen :gruebel:


  • A ist gleichzeitig Kommanditist und Komplementär? Wie das? Man kann nicht gleichzeitig Kommanditist und Komplementär einer KG sein (Thüringer OLG, 6 W 188/11).

    Soory, doof geschrieben :oops: KD und KP sind natürlcih unterschiedliche Personen :oops:

    Dann ist es eine Anmeldung und eine Anteilsübertragung + neue Liste.
    KG: Zwei Sonderrechtsnachfolgen
    GmbH: Anteilsübertragung (beurkundungspflichtig) und dann neue Gesellschafterliste durch den Notar

    Ich habe hier nur eine KG :oops:
    Also kann der Komplementär einer KG (natürliche Person) seine Anteile doch übertragen :gruebel:

    Vielleicht wäre ein klarer Sachverhalt hilfreich.

    Nur allgemein: Ein Komplementär (persönlich haftender Gesellschafter) hat keine "Anteile". Er haftet voll. Wie er am Ergebnis der KG beteiligt ist, ist im Gesellschaftsvertrag geregelt.
    Wenn er "Anteile abgibt", kann damit gemeint sein: (1) es werden neue phGs in die KG aufgenommen - die können dann nicht auch gleichzeitig Kommanditisten sein. Oder (2): es werden Teile der Ergebnisbeteiligung des phG an neue Kommanditisten übertragen -> das interessiert das Registergericht nicht, das Finanzamt aber sehr wohl.

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  • Ich versuchs nochmal :oops:

    Ich habe eine KG.

    Der Kommanditist A will 90 % seiner Kapitaleinlage an seine beiden Kinder B und C schenkungsweise übertragen. Über die die 90 % will der aber sein Stimmrecht behalten.
    Der Komplementär A (natürliche Person und Vater des Kommanditisten) will Teile einer Kommanditeinlage-Anteile ebenfalls an B undC, seine Enkel, schenkungsweise übertragen.
    B und C sollen betreffend die insgesamt übertragenden Anteile Kommanditisten werden.

    Ich bin total überfragt :confused: Weiß aber: Das was gewollt wird ist das eine; das was geht, das andere :wechlach:

  • Anzumelden wäre meiner Meinung nach:

    Kommanditist A überträgt im Wege der Sonderrechtsnachfolge den Betrag x auf B und den Betrag x auf C. Entsprechende Versicherung beifügen.

    B und C erhöhen ihre Einlage jeweils um den Betrag X.
    (Das wäre dann die Übertragung vom Komplementär auf diese beiden. Eine Eintragung beim Komplementär ist nicht vorgesehen. Daher ist meiner Meinung nach nur eine Erhöhung der Einlage anzumelden und einzutragen. Ich bin hierbei davon ausgegangen, dass der Kommanditist zeitlich zuerst überträgt und die Kinder dann etwas vom Komplementär erhalten. Sollte die Reihenfolge anders sein, müsste dies anders formuliert werden. Wenn der Mandant wünscht, dass in der Anmeldung als nicht einzutragender Hinweis steht, dass bestimmte Beträge vom Komplementär kommen, würde mich dies nicht stören.)

    Alles in einer Anmeldung.

    Gesellschafterliste ist hier nicht vorgesehen.

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