Überschuss Ordnungsgeld

  • Hallo,

    hier sind bei der Qualitätssicherung zwei Verfahren aufgetaucht, in denen die Zeugen das gegen sie verhängte Ordnungsgeld überzahlt haben bzw. der Beschluss nachträglich aufgehoben wurde, die Zeugen aber schon bezahlt hatten. Ich habe die Zeugen jeweils angeschrieben und um Mitteilung der Bankverbindung gebeten, um ihnen den Überschuss zurückzuzahlen. Beide haben sich nicht gemeldet. Kann ich die Gelder hinterlegen, um die Zivilakten zu machen zu können? Und wenn ja, wie gehe ich dabei vor? Habe bisher mit Hinterlegung nichts zu tun gehabt.

    Liebe Grüße

  • Hinterlegung dürfte in der Tat eine Lösung sein. Einen entsprechenden Antragsvordruck sollt es auf der Webseite eines jeden Amtsgerichts geben.

    Ich hatte vor ein paar Jahren ebenfalls so einen Fall. Aus pragmatischen Gründen habe ich mir eine grüne ZA zur Akte generieren lassen, diese dann abgeheftet und die Akte weggelegt.

  • Am besten einfach mal in der Hinterlegungsabteilung anrufen, die können dir mit Sicherheit das leere Formular schicken oder wenn sie nett sind füllen sie es dir sofort am Telefon aus.
    Das ist für alle Beteiligten einfacher als wenn man hinterher schreiben oder telefonieren muss :)

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