Hallo,
hier sind bei der Qualitätssicherung zwei Verfahren aufgetaucht, in denen die Zeugen das gegen sie verhängte Ordnungsgeld überzahlt haben bzw. der Beschluss nachträglich aufgehoben wurde, die Zeugen aber schon bezahlt hatten. Ich habe die Zeugen jeweils angeschrieben und um Mitteilung der Bankverbindung gebeten, um ihnen den Überschuss zurückzuzahlen. Beide haben sich nicht gemeldet. Kann ich die Gelder hinterlegen, um die Zivilakten zu machen zu können? Und wenn ja, wie gehe ich dabei vor? Habe bisher mit Hinterlegung nichts zu tun gehabt.
Liebe Grüße