Anzahl der Raten?

  • Ich habe einen Kläger, dem PKH mit Ratenzahlung in Höhe von 10,00 Euro monatlich bewilligt wurde. Maximal sind 48 Raten zu zahlen. Der Kläger zahlt eher sporadisch und dann einen Betrag in der Höhe von mehreren Raten mit einem mal (z.B. 160,00 Euo ).

    Zähle ich diese "Sammelzahlungen" jeweil als eine Rate (zu z.B. 160,00 €) oder als merere Raten (z.B. 16 Raten á 10,00 Euro)?

    Je nach Wertung hätte er 48 Monatsraten gezahlt oder auch nicht. Im letzteren Fall würde ich mir die wirtschaftlichen Verhältnisse nochmal anschauen wollen, da die Auslagen im Rahmen der PKH 480,00 Euro deutlich übersteigen.

    pareo, non servio (Diener bin ich, nicht Sklave)

  • Auch dann, wenn Raten bezahlt werden, die noch nicht fällig sind?

    Nein.
    Nicht fällige Raten können nicht getilgt werden, da das Gericht diese ja noch abändern könnte. Auch kann die Partei m.E. bis zur Fälligkeit jederzeit die Rückzahlung (derzeit) überschüssiger Zahlungen verlangen. 48 Monatsraten können m.E. erst nach Ablauf von 48 Monaten gezahlt sein.

  • Auch dann, wenn Raten bezahlt werden, die noch nicht fällig sind?

    Nein.
    Nicht fällige Raten können nicht getilgt werden, da das Gericht diese ja noch abändern könnte. Auch kann die Partei m.E. bis zur Fälligkeit jederzeit die Rückzahlung (derzeit) überschüssiger Zahlungen verlangen. 48 Monatsraten können m.E. erst nach Ablauf von 48 Monaten gezahlt sein.


    Ich denke, unsere Justizkasse würde die vorfristig geleisteten Raten nicht wieder an die PKH-Partei wieder zurückzahlen.

    Machst du das tatsächlich?

  • Auch dann, wenn Raten bezahlt werden, die noch nicht fällig sind?

    Nein.
    Nicht fällige Raten können nicht getilgt werden, da das Gericht diese ja noch abändern könnte. Auch kann die Partei m.E. bis zur Fälligkeit jederzeit die Rückzahlung (derzeit) überschüssiger Zahlungen verlangen. 48 Monatsraten können m.E. erst nach Ablauf von 48 Monaten gezahlt sein.


    Ich denke, unsere Justizkasse würde die vorfristig geleisteten Raten nicht wieder an die PKH-Partei wieder zurückzahlen.

    Machst du das tatsächlich?

    Eine Rückzahlung bereits gezahlter Raten kommt m.E. nicht in Betracht. Aber, wenn ich eine vorfristige Zahlung auf die Anzahl der Raten anrechne, könnte sich die Partei einer späteren Änderung entziehen, weil ja schon ein Betrag in Höhe der 48 Raten gezahlt wäre. Ich neige daher dazu, die vorfristige Zahlung nur als eine Rate auf die Gesamtzahl anzurechnen.

    pareo, non servio (Diener bin ich, nicht Sklave)

  • Wenn der Kostenschuldner in der Lage ist, mehr als seine Ratenhöhe zu zahlen, könnte man aber auf die Idee kommen, mal seine Verhältnisse zu überprüfen. Denn auch wenn 480 Euro den 48 Raten entsprechen, ist 4 Jahre (oder 48 Monate, so ein Zufall...) Zeit, die PKH abzuändern.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Wenn der Kostenschuldner in der Lage ist, mehr als seine Ratenhöhe zu zahlen, könnte man aber auf die Idee kommen, mal seine Verhältnisse zu überprüfen. Denn auch wenn 480 Euro den 48 Raten entsprechen, ist 4 Jahre (oder 48 Monate, so ein Zufall...) Zeit, die PKH abzuändern.

    Das ist ja meine Intention. Aber Du hast natürlich Recht, die RatenHöhe für den noch nicht fälligen Zeitraum kann ich ja jederzeit überprüfen. Ich war gedanklich zu sehr der Anzahl der Raten verhaftet.

    pareo, non servio (Diener bin ich, nicht Sklave)

  • Ich denke, unsere Justizkasse würde die vorfristig geleisteten Raten nicht wieder an die PKH-Partei wieder zurückzahlen.


    Machst du das tatsächlich?

    Wenn die Partei es verlangt, sehe ich nicht warum man das verweigern dürfte. Solange die Raten nicht fällig sind, ist die Staatskasse m.E. ungerechtfertigt bereichert.


    Die Zahlung kann nach §122 I ZPO nur nach der gerichtlichen Maßgabe geltend gemacht werden.

    Es sind meines Wissens auch Gerichtskostenvorschüsse zurückzuzahlenden, die nach PKH-Antragstellung aber vor PKH-Bewilligung gezahlt wurden.

    Daher wäre m.E. theoretisch sogar ohne Veranlassung der Partei zurückzuzahlen. In der Praxis würde ich ohne Aufforderung der Partei aber auch nicht auf eine Rückzahlung drängen.
    Dafür wäre aber der Kostenbeamte zuständig, der ich hier nicht wäre.

    Wenn der Kostenschuldner in der Lage ist, mehr als seine Ratenhöhe zu zahlen, könnte man aber auf die Idee kommen, mal seine Verhältnisse zu überprüfen. Denn auch wenn 480 Euro den 48 Raten entsprechen, ist 4 Jahre (oder 48 Monate, so ein Zufall...) Zeit, die PKH abzuändern.

    So sehe ich es auch.

    Perfektion ist eine Illusion.

    2 Mal editiert, zuletzt von jfp (29. April 2020 um 16:19) aus folgendem Grund: Formatierung

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