Ausfertigung ohne Datum

  • Mir wird in einem Grundbuchverfahren als Unrichtigkeitsnachweis die Ausfertigung eines Beschlusses eines OLG vorgelegt.

    Der Ausfertigungsvermerk lautet: "Ausgefertigt, Name, Justizfachangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle". Es folgen Siegel des OLG und Unterschrift der UdG.

    Es fehlt das Datum der Ausfertigung.

    Oberhalb des Vermerks findet sich die Feststellung "Erlass des Beschlusses (§ 38 Abs. 3 Satz 3 FamFG): Übergabe an die Geschäftsstelle am 15.02.2019." Es folgen Unterschrift und Namen sowie die Bezeichnung "Urkundsbeamter der Geschäftsstelle".

    Ist das eine formgültige Ausfertigung oder hätte bei dem oben genannten Vermerk "Ausgefertigt…" nicht ein Datum angegeben werden müssen?

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