In der Ausübung beschränkte Dienstbarkeiten

  • Hallo, in einem Übergabevertrag wurden folgende Dienstbarkeiten bestellt:

    Der Übergabegegenstand soll an wechselnde Feriengäste oder Dauermieter vermietet werden.
    Der Übergeber erhält vom Übernehmer die lebtäglichen Rechte
    a) die Wohneinheit Nr. 1 zum Wohnen und
    b) das Teileigentum Nr. 2 zum Abstellen eines PKW
    unter Ausschluss des Eigentümers zu nutzen.
    Die Ausübung beider Rechte ist auf Zeiten beschränkt, in denen der Übergabegegenstand nicht vermietet ist.
    Sämtliche Kosten und Lasten trägt der Übernehmer.
    Beide Rechte ruhen, wenn und solange sie infolge Unterbringung in einem Alters- oder Pflegeheim nicht ausgeübt werden.
    Es wird bewilligt und beantragt, zur Sicherung der Nutzungsrechte jeweils eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für den Übergeber zulasten des Wohnungseigentums Nr. 1 sowie zulasten des Teileigentums Nr. 2 im Grundbuch - löschbar bei Todesnachweis - einzutragen.

    Was haltet Ihr davon?

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