Genehmigung § 1822 Nr. 8

  • Hallo zusammen,

    mein Betreuer ist Inhaber eines Geschäfts. Das Geschäftskonto ist bereits mit 20.000 EUR überzogen. Durch die aktuelle Situation mangelt es an Liquidität... der Betreuer beantragt nun die Erhöhung des Dispot-Kredits des Geschäftskontos auf 40.000 EUR, um die Gehälter zahlen zu können. Ist da etwas zu bedenken und wäre in diesem Einzelfall auch ein Verfahrenspfleger zu bestellen?

    Lieben Gruß.

  • Der Kredit ist notwendig, um die laufenden Ausgaben tätigen zu können, sofern andere Mittel nicht zur Verfügung stehen.

    Frage wäre, ob der Betreute selbst in diesem Fall einen Kredit aufnehmen oder aufgrund der Lage (mangelnde Liquidität) den Weg in die Insolvenz wählen und das Geschäft aufgeben würde- kommt auf die Aussichten (vorheriger Geschäftserfolg, Verschuldungsgrad, Branche, Behebung der Situation durch Öffnungen zu wann zu erwarten? und vieles mehr) an, dazu fehlen die Informationen und auch mit diesen kann dies schwer beurteilt werden.

    Sofern der Betreute nicht anhörbar ist- ja, dann muss ein Verfahrenspfleger her: Einer, der die Lage des Unternehmens auch einschätzen können sollte.

    Weiterhin wäre dazu auch beim Betreuer zu erfragen, ob alle möglichen Coronahilfen (Bund+Land)beantragt wurden, ab wann mit diesen zu rechnen ist. Ob Kurzarbeit möglich wäre und und und , ggf. ist dies umgehend nachzuholen. Evtl. kann somit der Kredit niedriger ausfallen.

    Das war spontan erst einmal alles, was mir so an Gedanken kam.

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