Herrschvermerk und Erbbaurecht

  • Hallo zusammen!

    Bei mir ist die Eintragung eines Erbbaurechts beantragt. Bei dem zu belastenden Grundstück ist ein Herrschvermerk (Fahrrecht) eingetragen.
    Muss ich nun den Herrschvermerk auch ins neu anzulegende Erbbaugrundbuch übertragen?

    LG Toni

  • Hallo zusammen!

    Bei mir ist die Eintragung eines Erbbaurechts beantragt. Bei dem zu belastenden Grundstück ist ein Herrschvermerk (Fahrrecht) eingetragen.
    Muss ich nun den Herrschvermerk auch ins neu anzulegende Erbbaugrundbuch übertragen?

    LG Toni

    Nein, für ein Müssen sehe ich keinen Grund, der Herrschvermerk schützt lediglich die dinglich Berechtigten des (Erbbau)Grundstücks. Der Herrschvermerk schützt also auch den Erbbauberechtigten als dinglich Berechtigten. Die Frage ob ein HVM auf Antrag eingetragen werden könnte, um wiederum die am Erbbaurecht dinglich Berechtigten zu schützen, ist nicht gestellt. Ich könnte diese zugegebenermaßen spontan auch nicht beantworten.

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