Löschung Dienstbarkeit vor Verkauf

  • Wie geht ihr damit um:

    Wenn in Abt. II eine Dienstbarkeit dahingehend eingetragen ist, dass de Wohnung nur von einem bestimmten Personenkreis bewohnt werden darf, verlangt ihr vor Verkauf an einen anderen dann zunächst die Löschung dieser Belastung?

  • Warum? Das Eigentum sagt doch nichts darüber, wer da wohnt. Die Dienstbarkeit soll ja die Beschränkung des Berechtigtenkreises gegenüber jedem Eigentümer sichern.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Wie geht ihr damit um:

    Wenn in Abt. II eine Dienstbarkeit dahingehend eingetragen ist, dass de Wohnung nur von einem bestimmten Personenkreis bewohnt werden darf, verlangt ihr vor Verkauf an einen anderen dann zunächst die Löschung dieser Belastung?

    Nein. Ein Wohnugnsbesetzungerecht o.ä. sagt nichts darüber aus, wer Eigentümer einer Wohnung sein kann.

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

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