Corona und...... Raten PKH

  • Bei Ratenpkh stellen die Parteien jetzt massig die Anträge die Ratenzahlung einzustellen, weil sie sich in Kurzarbeit befinden.

    Ein entsprechender Nachweis vorausgesetzt, wäre dies auch der Fall.

    Da ich davon ausgehe, dass der Zeitraum begrenzt ist, tendiere ich dazu, im Rateneinstellungsbeschluss die Verpflichtung aufzunehmen, bis zum Zeitpunkt x + 4 Wochen eine Erklärung gem. § 120 a ZPO zum Zeitpunkt x abzugeben.

    Meinungen dazu bzw. irgendwelche Erfahrungswerte zu dem Thema ?

  • Bei meinem diesbezüglichen Antrag hatte die Partei die Vereinbarung mit dem Arbeitgeber zur Kurzarbeit beigefügt. Da war ein genau begrenzter Zeitraum aufgenommen.
    Somit konnte ich für bestimmte Monate die Rate auf 0 setzen und für danach wieder auf die vorherige Rate.
    Wenn der Kurzarbeitszeitraum verlänert wird, kann die Partei nochmal Ratenaussetzung beantragen.

    Eine derartige Vereinbarung zum Arbeitsvertrag sollte jeder Kurzarbeiter haben.

  • Danke, guter Gedanke.

    Ob das allerdings überall richtig lief, wage ich mal zu bezweifeln, aber sofern ich den Nachweis habe (den ich anfordern werde), werde ich mal so verfahren.

  • Bei Ratenpkh stellen die Parteien jetzt massig die Anträge die Ratenzahlung einzustellen, weil sie sich in Kurzarbeit befinden.

    Ein entsprechender Nachweis vorausgesetzt, wäre dies auch der Fall.

    Da ich davon ausgehe, dass der Zeitraum begrenzt ist, tendiere ich dazu, im Rateneinstellungsbeschluss die Verpflichtung aufzunehmen, bis zum Zeitpunkt x + 4 Wochen eine Erklärung gem. § 120 a ZPO zum Zeitpunkt x abzugeben.

    Meinungen dazu bzw. irgendwelche Erfahrungswerte zu dem Thema ?

    Mir wurde mal von jemandem empfohlen, solche Hinweise/Aufforderungen ins Anschreiben zu packen und nicht in den Beschluss, weil das die sauberere Vorgehensweise sei. :strecker

    Die Partei ist außerdem schon aus § 120 a Abs. 2 S. 1-3 ZPO verpflichtet und die Sanktion der Verletzung ergibt sich ja aus § 124 Abs. 1 Nr. 4 ZPO. M.E. muss das nicht extra in den Beschluss rein. Warum nicht das Anschreiben kombiniert als Kenntnisnahmeschreiben bzgl. des Abänderungsbeschlusses und Einleitungsschreiben mit einer Beantwortungsfrist bis zum Zeitpunkt x + 4 Wochen machen? (Aus Neugier: Wie bestimmst du diesen Zeitpunkt eigentlich?)

    "Multiple exclamation marks", he went on, shaking his head, "are a sure sign of a diseased mind." (Sir Terry Pratchett, "Eric")

  • Tja, merkwürdige Zeiten, merkwürdige Beschlüsse und Dr. Z hat grundsätzlich wohl nix dagegen.

    Wie ich den Zeitpunkt bestimme ? Frei Nase bzw. nach Beruf. Da ja jetzt hochgefahren wird, wird das Kurzarbeitergeld z.B. bei Friseuren langsam auslaufen, also kurze Frist. Bei Kneipenpersonal: Längere Frist.

  • Da fragst Du noch: Aussetzung bis zum Vorhandensein eines Impfstoffes :D. Es sei denn, die Partei ist Virologe oder arbeitet bei einem Pfarmahersteller.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Ich habe es jetzt nicht in Massen, aber ich denke es spricht nichts dagegen einen gesonderte Hinweis in den Beschluss aufzunehmen. Ich setze inzwischen generell den Belehrungsbaustein, wenn ich Ratenzahlungsverpflichtungen aufhebe oder verringere, auch unabhängig von Corona. Eine Frist setze ich allerdings nicht, die nochmalige ausdrückliche Belehrung reicht hier völlig aus, um im Fall der Fälle zumindest grobe Nachlässigkeit annehmen zu dürfen. Wer sich dann dennoch mit Händen und Füßen gegen die Aufhebung wehrt, erhält die Möglichkeit die Raten ab dem Zeitpunkt der Verbesserung nachzuzahlen.

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