Ein 16-Jähriger möchte sich aufgrund seiner Ängste nicht gegen die Masern impfen lassen und kommt somit nicht den Erfordernissen eines Schulbesuches nach.
Wie verhält sich jetzt der Vormund?
Ein 16-Jähriger möchte sich aufgrund seiner Ängste nicht gegen die Masern impfen lassen und kommt somit nicht den Erfordernissen eines Schulbesuches nach.
Wie verhält sich jetzt der Vormund?
Meine spontanen Gedanken waren:
1. Habe ich als Gericht nicht zu entscheiden.
2. Ab zum Seelenklempner mit dem Knaben.
Wenn ich jetzt geschlagen werde, trifft es mich wegen der Abstandsregeln auch nicht allzu hart.:D
Als Gericht ist nur Deine Aufgabe zu überwachen, dass der Vormund überhaupt aktiv wird. Ob er die richtigen Ansätze verfolgt, liegt in seinem Ermessen.
Wie die Angststörung des Mündels angegangen wird, hat also er zu entscheiden.
Im Übrigen: Schulpflicht schlägt Impfpflicht. Eine Zwangsimpfung im engsten Sinne gibt es nicht. Wenn ich nicht irre, ist das Unterlassen der Masernschutzimpfung bei Kita-und Schulbesuchern bußgeldbewehrt - auch bei Ordnungswidrigkeiten bedarf es aber der Schuld = Vorwerfbarkeit.
es laufen doch noch die Fristen während der man Impfen muss
Bei 16jährigen dürfte die Schulpflicht um sein, bis die Impflicht bußgeldbewehrt ist
Wie ews in anderen Ländern ist, weiß ich nicht. In NRW gibt es auch Berufsschulpflicht. Sie endet mit dem Schuljahr, in dem der junge Mensch volljährig wird.
Die Berufsschulpflicht durchzusetzen ist für Vormünder vor allem dann schwierig, wenn die Jugendlichen keine Ausbildung begonnen haben.
Wenn die Zusammenarbeit klappt, ist die sofortige Verpflichtung zur gemeinnützigen Arbeit bzw. wenn das Gericht eingeschaltet werden konnte zu Sozialstunden ersatzweise Haft wirksam. Es hat Beschwerden von Mündeln gegen mein "illoyalen" Verhalten beim Familiengericht gegeben. Der einleitendde Satz Meridians könnte die Textvorlage für den Einzeiler gewesen sein, den die Rechtspfleger als Antwort schrieben.
Gerade hatte ich einen Schulleiter an der Leistung. Er beabsichtigt, mein 17jähriges Mündel, vom Schulbesuch freizustellen. Offizielle Begründung: Zu viele Fehlzeiten im ersten Schulhalbjahr. Tatsächlich: Platzprobleme. Die klassen 9 und 10 der Hauptschule sind in einem separaten Standort und alle Schüler der 10 und einige der 9 haben Abschlussprüfungen. Es wird also damit zu rechnen sein, dass Freistellungen großzügig gehandhabt werden. Bei Covid 19 dauerhaft, für Impfgegner zumindest.
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