Testamente, Erbverträge, Vermächtnisse

  • Hallo zusammen!

    Ich habe eine Akte, die mir die letzten Nerven raubt:
    Eheleute machen 2005 ein gem. notarielles Testament -> Gegenseitige Einsetzung und die Kinder als Schlusserben, sowie Anordnungen zu einem Vermächtnis für eine Stiftung. Die Eheleute verfügen, dass der Längstlebende in seiner Verfügung nach dem 1. Todesfall komplett frei sein soll und auch abweichende Anordnungen treffen kann. TV Anordnung für zweiten Erbfall.
    Mann verstirbt dann auch in diesem Jahr und das Testament wird eröffnet und weiterverwahrt.

    2019 verstirbt die Ehefrau.
    Neben dem Testament aus 2005 taucht ein Erbvertrag aus 2013 auf. Da verfügt sie wieder, dass die Kinder Schlusserben sein sollen. Dazu kommen Änderung des Vermächtnisses aus 2005.
    Darüber hinaus wird jetzt ein Heft eingereicht (ca. 30 Seiten), welches unzählige Ergänzungen und Änderungen zu dem gemeinschaftlichen Testament enthält. Alles Vermächtnisse ("X bekommt den Stuhl, Y bekommt die Kafeetassen,..."). Zu erst noch von beiden Ehepartnern unterschrieben, danach folgen Ergänzungen allein von der Ehefrau (maschinenschriftlich also alles ohne Gültigkeit). Das Ganze ist sehr durcheinander, da nicht erkennbar ist, wann was gestrichen wurde und ob es nur durch die Ehefrau passiert ist oder noch der gemeinsame Wille war.

    Die Tochter stellt nun einen ESA. Inhalt: Sohn und Tochter als Erben zu 1/2. So weit so gut.
    Nun meine (wahrscheinlich doofe) Frage: Da ich nun im Erbscheinsverfahren bin, habe ich ja die Verfügungen auf ihre Wirksamkeit zu prüfen. Die Vermächtnisse (zumindest die der Ehefrau) sind ja ohnehin unwirksam, da nicht die richtige Form. Muss ich dazu etwas sagen? Also muss ich den Beteiligten mitteilen, dass es als unwirksam festgestellt wurde? Oder reicht der einfache Erbschein und der Rest ist das Problem der Kinder? Und konnte die Ehefrau einfach alle Verfügungen aufheben und die Erbschaft im Erbvertrag "neu" regeln (auch wenn sie wieder die Kinder eingesetzt hat)? Hat die TV Anordnung noch Bestand?
    Ich stehe wahrscheinlich auf dem Schlauch... Bei dieser Akte brummt mir der Kopf :gruebel:

    Ich hoffe, jemand kann meinem Verstand auf die Sprünge helfen:confused:

  • Vermächtnisse spielen im Erbscheinsverfahren doch gar keine Rolle. Ob die TV noch bestehen soll, ist eine Frage der Auslegung. Dazu müsste man den Wortlaut des Erbvertrags kennen.

    Mit den Vermächtnissen muss man sich nur im Ramen der Eröffnung befassen (Bekanntgabe?). Eine Unwirksamkeit wird dort nicht festgestellt; ich mache höchsten einen Zusatz im Eröffnungsprotokoll, dass die Form nicht gewahrt ist.

  • Ghostwriter?

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Ja, die Ehefrau hat mit den Kindern einen Erbvertrag geschlossen.
    Ich habe einen Zusatz in das Eröffnungsprotokoll aufgenommen, dass die Wirksamkeit nur in einem Erbscheinsverfahren geprüft wird, darüber hinaus habe ich nichts mehr dazu gesagt.

    Ich befasse mich auch sonst nie so mit Vermächtnissen, die übrigen Familienmitglieder machen mich aber wirklich verrückt in dieser Akte:gruebel:

    Aber danke nochmal für die Bestätigung!

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