Hallo ihr Lieben,
in einer Sache habe ich nach versterben d. Betreuten die Vergütung für den ehemaligen Berufsbetreuer gegen den Nachlass festgesetzt. Der Erbe ist bekannt und weigert sich anscheinend die Vergütung auszuzahlen. Also beantragt der ehemalige Betreuer nun "gemäß § 727 ZPO die vollstreckbar Ausfertigung für und gegen Rechtsnachfolger des Vergütungsbeschlusses"...
Da ich leider einen Blackout habe sobald es um Vollstreckung geht, hoffe ich das ihr mir vielleicht auf die Sprünge helfen könnt.
(Ist das Betreuungsgericht hier überhaupt zuständig?)
Tausend Dank schon mal.