Hallo,
die Kontrollbetreuerin beantagt die Festsetzung ihrer Vergütung aus dem Vermögen des Betroffenen. Der Vorsorgebevollmächtigte teilt mit, dass der Betroffene rechtskräftig zur Zahlung eines erheblichen Betrages verurteilt worden ist und somit die Vermögensgrenze unterschritten sei. Kann ich die Schulden berücksichtigen ?