Hallo zusammen,
ich habe eine Frage. Das AG X aus einem anderen OLG-Bezirk hat gestern einen schriftlichen Antrag der Pflegeeltern auf Vormundwechsel (datiert von Anfang Februar) an mich als Familiengericht weitergesandt zur weiteren Veranlassung. Die Vormundschaft wird wohl beim AG X geführt, das Kind lebt mit den Pflegeeltern in meinem Gerichtsbezirk. Ich habe keine weiteren Angaben zum Fall. M.E. ist doch das AG X für die Prüfung des Vormundwechsels zuständig, erst danach könnte über eine förmliche Abgabe nachgedacht werden, oder? So hab ich es immer gemacht.
Wie seht ihr die Rechtslage?