Hallo, bei folgendem Fall bin ich hin- und hergerissen. Ich hoffe auf Hilfe:
es soll eine BpD bestellt werden des Inhalts, dass die einzige zulässige Nutzungsmöglichkeit für den Eigentümer das Betreiben eines Grünlands ist. Das ganze fußt auf einer immissionsrechtlichen Genehmigung der Stadt. Es sollen Windkraftanlagen auf dem Grundstück installiert werden, zu diesem Zweck wurden noch weitere bpD bestellt werden.
hat jemand eine Idee? Schöner/Stöber zB sagt, dass die einzig verbleibende Nutzungsmöglichkeit Landwirtschaft nicht zulässig sein soll....