Einmalbetrag und Ratenanordnung

  • Hallo,

    ich hab folgenden Fall: eine Partei hat PKH mit Raten und hat von sich aus mitgeteilt, dass sich die Verhältnisse gebessert haben. Es wurde eine Prüfung nach 120 a eingeleitet. Dabei hat sich ergeben, dass Vermögenswerte über dem Schonbetrag vorhanden sind. Gleichzeit müsste sie auch höhere Raten zahlen. Durch die Einmalzahlung wären die jetzt noch verbleibenden Prozesskosten nicht vollständig gedeckt.

    Kann ich jetzt einen Beschluss machen, in dem ich die Einmalzahlung anordne und für die restlichen Prozesskosten die Raten erhöhe?:gruebel::gruebel:

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