Gültige Urkunde? Unterschriften einfach nachgeholt?

  • Die Unterschriftbeglaubigung ändert nichts daran, dass es sich bei der Erklärung selbst um eine Privaturkunde handelt (Ludwig in jurisPK-BGB, 9. Aufl., Stand: 01.05.2020, § 129 RN 1 mwN). Und für die Wahrung der Schriftform dieser Privaturkunde reicht es aus, dass die Unterschrift dem Ausstellungsdatum zeitlich nachfolgt (BGH, aaO). Allerdings ist die Urkunde erst mit der Unterschrift errichtet, weil die Unterschrift das Ende der Erklärung markiert (BGH, Urteil vom 20.11.1990 - XI ZR 107/89 unter Zitat RGZ 52, 277 (280); 110, 166 (168) u.a.). Also kann das Errichtungsdatum der Urkunde vom Ausstellungsdatum abweichen. Für die Eintragungsbewilligung ist jedoch maßgebend, wann die Urkunde errichtet wurde. Das OLG Bamberg führt dazu im o.a. Bezugsthread aus: „Wie das ……(= Grundbuchamt) richtig erkannte, sprachen sich dabei sowohl das Kammergericht (JW 1931, S. 1046) wie auch das LG Oldenburg (RPfl 1980, S. 278) dafür aus, dass im Zweifel auf das Datum der Erstellung der Privaturkunde Bezug zu nehmen sei…“ Also ist dann, wenn die Unterschriften nachgeholt wurden, das Datum der Nachholung maßgebend. Und das ist vorliegend nicht ersichtlich.

    Lieber einen Frosch küssen als eine Kröte schlucken :)

  • Es liegt nunmehr eine Erklärung des Notars vor: die Unterschriften der Beteiligten wurden ordnungsgemäß am 15.04. (Datum der Urkundserrichtung) geleistet. Aufgrund eines Versehens wurde das Entwurfsblatt im Original aufgenommen. Die Seite mit der Unterschrift war bei der Notariatsakte. Es gab somit keine zeitlich versetzte Unterschriftsleistung der Beteiligten.

    Damit wäre die Urkunde wirksam am 15.04.2020 errichtet worden, oder übersehe ich etwas?

  • Damit wäre die Urkunde wirksam am 15.04.2020 errichtet worden, oder übersehe ich etwas?

    Sehe ich auch so. Wenn lediglich (nach der Beglaubigung) die falschen Seiten miteinander verbunden worden sind, läge eine wirksame Urkunde vor. Schließlich ist §44 BeurkG auch nur eine Sollvorschrift, weshalb eine wirksame Urkunde schon vor der fehlerhaften Verbindung vorlag.

    Edit: Eine wirksame Beglaubigung kann natürlich erst dann vorliegen, wenn der Beglaubigungsvermerk gesiegelt wurde.

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