Notar überreicht GS-Urkunde in unterschriftsbegl. Form.
Die Unterschriften wurden am 15.04.2020 beglaubigt. Er legt die Originalurkunde vor. Es fehlen aber die Unterschriften der Eigentümer, die Beglaubigung greift also ins leere. Es ergeht eine Beanstandung.
Er bittet um Rückgabe der Urkunde.
Nun reicht er die Urkunde wieder ein. Die Unterschriften sind nachgeholt worden. Kein Vermerk, keine neue Beglaubigung, nichts.
Diese Urkunde kann ich doch so nicht als Eintragungsbewilligung verwenden, oder?