Vergütung des Ergänzungsbetreuers für Zeitraum nach dem Tod

  • Hallo ich habe gerade einen Vergütungsantrag eines Ergänzungsbetreuers auf dem Tisch.

    Der Betroffene ist bereits 2019 verstorben.

    April 2020 stellt der Ergänzungsbetreuer den Antrag auf Aufhebung der Ergänzungsbetreuung wegen Wegfall des Errichtungsgrundes.
    Der Ergänzungsbetreuer war hinsichtlich der Veräußerung eines Grundstücks bestellt worden. Dieser wurde veräußert und der Erlös auseinandergesetzt.

    In der Akte wurde festgehalten, dass die Ergänzungsbetreuung durch den Tod des Betroffenen beendet ist.

    Bei seinem Vergütungsantrag rechnet er für Tätigkeiten nach dem Tod noch seine Vergütung nach § 3 VBVG ab für seinen Antrag auf Aufhebung und für die Erstellung seines Schlussbericht.

    Ich habe keine Regelung darüber gefunden, ob für den Ergänzungsbetreuer für Tätigkeiten nach dem Tod noch eine Vergütung gewährt werden kann oder ob es bei ihm auf den Zeitpunkt der Kenntnisnahme über den Tod ankommt.

    Könnte mir da jemand weiterhelfen?

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