Kindergeldbezugsberechtigung/Schweiz

  • Ich habe einen Antrag auf Bestimmung des Kindergeldbezugsberechtigten in folgender Konstellation vorliegen:

    Der Antragsteller (Vater) wohnt in meinem Zuständigkeitsbereich; die Antragsgegnerin (Mutter) im Zuständigkeitsbereich eines anderen Amtsgerichts. Das volljährige Kind wohnt in der Schweiz.

    Welches Gericht ist nun zuständig ? Nach § 232 Abs. 3 FamFG i.V.m. ZPO würde ich zum Gericht der Antragsgegnerin tendieren. Aus § 105 FamFG wird ich nicht so richtig schlau.

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