Ich habe einen Antrag auf Bestimmung des Kindergeldbezugsberechtigten in folgender Konstellation vorliegen:
Der Antragsteller (Vater) wohnt in meinem Zuständigkeitsbereich; die Antragsgegnerin (Mutter) im Zuständigkeitsbereich eines anderen Amtsgerichts. Das volljährige Kind wohnt in der Schweiz.
Welches Gericht ist nun zuständig ? Nach § 232 Abs. 3 FamFG i.V.m. ZPO würde ich zum Gericht der Antragsgegnerin tendieren. Aus § 105 FamFG wird ich nicht so richtig schlau.