Hallo,
ich wüsste gerne mal, wie ihr das handhabt, da ich diese Konstellation gerade mehrfach vorliegen habe:
Es wurde einer/m Ast. BerH bewilligt (Bewilligungen jeweils 2016-2018)
für
- Trennung/Scheidung
- finanzielle Auswirkung Trennung/Scheidung
- Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem persl. Verhältnis zu den Kindern
- Angelegenheiten bzgl. Ehewohnung und Hausrat
also alles, was geht.
Die Eheleute versöhnen sich wieder und jetzt werden diese Anträge alle wieder gestellt.
Kann man hier wirklich nochmal BerH bewilligen?
Ein Anwalt hat sich bereits geäußert und trägt vor, dass nach der Versöhnung und jetzt erneuter Trennung und beabsichtigter Scheidung allein durch den Zeitablauf seit der letzten Beratung dies eine komplett neue Angelegenheit ist, dieselbe Ehe ist betroffen, aber der Grundsachverhalt ist nicht mehr derselbe.
Ich hoffe, jemand hier weiß mehr.
Danke