Hallo zusammen,
ich hatte ein vereinfachtes Unterhaltsverfahren. Bei diesem wurde ein Rückstand in Höhe von 1.280,00 € geltend gemacht. Dieser wurde jedoch fälschlicherweise noch mit der 1. Altersstufe berechnet, statt mit der zweiten. Ich habe dennoch die 1.280,00 € festgesetzt, da ich ja nicht mehr festsetzen kann, wie beantragt ist.
Nun meldet sich das Jugendamt, weil ihnen aufgefallen ist, dass sie bei der Rückstandsberechnung einen Fehler gemacht haben. Nun die Frage, eine Berichtigung scheidet ja aus, weil ja kein Schreibversehen etc. vorliegt.
Besteht die Möglichkeit Rechtsmittel einzulegen? Eigentlich ist ja keine Beschwer gegeben, da antragsgemäß festgesetzt wurde.
Ein erneutes vereinfachtes Unterhaltsverfahren dürfte ja auch wegen dem Prinzip der Erstfestsetzung ausscheiden. Bleibt ja eigentlich nur noch, dass ein Abänderungsantrag gestellt werden kann oder wie seht ihr das?