Im Grundbuch sind die Ehegatten A und B je zur Hälfte als Eigentümer eines Grundstücks eingetragen.
A ist nun verstorben und wird laut Erbvertrag beerbt von B zur Hälfte und seinen Kindern C und D je zu einem Viertel.
Der Erbvertrag enthält zudem einen Teilungsausscluss für den gesamten Nachlass des Erststerbenden bis zum Tod des Überlebenden.
B, C und D verkaufen nun das Grundstück in einem notariellen Kaufvertrag an einen Dritten. Es ist die Eintragung der Grundbuchberichtigung aufgrund Erbfolge, einer Erwerbsvormerkung und einer Finanzirungsgrundschuld bewilligt und beantragt.
Grundsätzlich ist der Verkauf des Grundstücks keine Teilung des Nachlasses, da an die Stelle des 1/2 Anteils an dem Grundstück der entsprechende Teil des Kaufpreises tritt.
Vorliegend ist es aber nach dem Kaufvertrag so, dass der Kaufpreis auf ein Konto des D gezahlt werden soll, also nicht auf ein Nachlasskonto o.ä..
Ist das ein Problem und es bedarf weiterer Erklärungen (bisher im Vertrag nicht enthalten) oder hat mich das alles nicht zu interessieren und ich kann eintragen?