Leider habe ich schon wieder eine Frage, ich habe heutemeinen allerersten Antrag auf Durchführung einer Versteigerung durch denInsolvenzverwalter nach §§ 165 InsO, 172 ZVG auf dem Tisch, der für michleider verwirrend ist:
Antragsteller ist der Nachlassinsolvenzverwalter über dasVermögen des verstorbenen S. Im Grundbuch ist aber nicht mehr S, sondern derFiskus als dessen Erbe eingetragen, Eintragung des Fiskus als Eigentümer ist erfolgt am 16.12.2019. Am 19.12.2019 wurde aber noch der Vermerk eingetragen,dass über das Vermögen des S das Nachlassinsolvenzverfahren eröffnet wurde. Kannich auf Antrag des Nachlassinsolvenzverwalters jetzt anordnen… und dann gegenden Fiskus? Geht das????