Rückholkosten Pflegling

  • Ich hab hier eine Familienakte, da ist das Kreisjugendamt als Pfleger bestellt. Der Pflegling ist mittellos und wurde - trotz Bestellung des Pflegers für die Aufenthaltsbestimmung... - von seiner Mutter nach Polen entführt und wohnt dort bei ihr und den Großeltern (Adresse ist also bekannt). Die Rückholung würde ca. € 5000,00 kosten.
    Die Akte wurde vorgelegt mit dem Hinweis, dass die anfallenden Kosten lediglich als Aufwendungen geltend gemacht werden können.Gem. §§ 1915 Abs. 1 S. 1, 1835 Abs. 5 BGB kann das Jugendamt aber nur Aufwendungsersatz soweit verlangen, als das einzusetzende Einkommen und Vermögen des Pfleglings ausreicht. Der hat aber kein Vermögen. Nun ist die Überlegung derRechtspflegerin einen berufsmäßigen Ergänzungspfleger zu bestellen, da der die Kosten dann als Aufwendungsersatz nach §§ 1915 Abs. 1, 1835 Abs. 4 BGB aus der Staatskasse beanspruchen könnte.

    Als Vertreterin der Staatskasse widerstrebt mir das, aber ich habe keine Ahnung, wie das im Allgemeinen in der Praxis gehandhabt wird.


  • Wer stellte den Lebensunterhalt des Kindes sicher, bevor es durch die Mutter nach PL gebracht wurde?
    Wer hatte das Sorgerecht bis zur Entführung?
    Soll das Kind nach Rückführung in irgendeine Form der Jugendhilfe?
    Warum sind die Kosten so hoch? Wie hoch sind die Kosten des Kindes, wie hoch die des Pflegers?

  • Ein weiterer Ansatz könnte sein:
    Inwiefern handelt es sich überhaupt um Auslagen, die zum Zwecke der Führung der Pflegschaft, bzw. Vormundschaft gemacht werden.
    Klar rein faktisch ist das Kind im Ausland und muss nach Hause geholt werden!

    Aber ich sehe offen gestanden keine Auslagen der Amtsführung.

    Wie würde denn ein mittelloser sorgeberechtigter Elternteil mit der Situation umgehen?
    Wie würden mittellose Eltern vorgehen, wenn das Kind ins Ausland entführt wurde?

    Letztlich soll das Mündel durch die Vormundschaft ja nicht anders stehen, als wenn er unter elterlicher Sorge stünde.


    (und warum soll die Justizkasse das bezahlen und nicht die Stadtverwaltung selbst?)

    Ich kaufe ein "I" und möchte lösen! -BOCKWURST-


    Wenn ich sterbe, sollen meine Überreste in Disneyland verstreut werden.
    Außerdem möchte ich nicht verbrannt werden.

  • Wer stellte den Lebensunterhalt des Kindes sicher, bevor es durch die Mutter nach PL gebracht wurde? Wer hatte das Sorgerecht bis zur Entführung? Soll das Kind nach Rückführung in irgendeine Form der Jugendhilfe? Warum sind die Kosten so hoch? Wie hoch sind die Kosten des Kindes, wie hoch die des Pflegers?

    Das Kind war in einer Jungendhilfeeinrichtung untergebracht. Das Sorgerecht hatte die Mutter, mit Ausnahme des Rechts zur Aufenthaltsbestimmung. Er soll auch wieder in diese Jugendeinrichtung zurück. Lt. Aussage des Ergänzungspflegers wurde das bei einem Kontakt per WhatsApp klar. Allerdings kommt hier erschwerend hinzu, dass der Junge sowohl die polnische, als auch die deutsche Staatsbürgerschaft hat. Die Kosten sind deshalb so hoch, weil die Unterlagen übersetzt werden müssen und in Polen Anwaltszwang für dieses Verfahren herrscht. Das Jugendamt hat die Übernahme der Kosten bereits abgelehnt.

  • Ich würde aus dem Bauch heraus sagen, dass die Kosten der Rückführung nicht durch den Justizfiskus zu tragen sind.

    Die Suche führte mich zu folgendem Link (pdf): https://www.deutscher-verein.de/de/uploads/emp…lfallarbeit.pdf

    Dort findet sich diese Passage:

    "In Ausnahmefällen kann das Jugendamt oder die Botschaft den Rückflug finanzieren oder zumindest die Kosten dafür vorstrecken."

    Grundsätzlich tendiere ich auch dazu. Man hat aber auch schon versucht, uns zum Ergänzungspfleger mit dem Aufgabenkreis "Rückführung..." zu bestellen. Das kann bei JÄ passieren, deren AG die internationeln Aufgaben zugewiesen bekommen hat. Wir haben seinerzeit erfolgreich einen Anwalt vorgeschlagen, der im Verfahren schon Beistand (damals Pfleger) war. Wir wissen, dass seither noch viele Verfahren durchgeführt wurden, über deren Verlauf wir nur am Rande erfahren haben.

    Kinder, für die wir bereits Vormund waren, Kinder die wir in eine Jugendhilfeeinrichtungbringen sollen, holen wir selber zurück, allerdings im Rahmen von Jugendhilfe.


  • Das Kind war in einer Jungendhilfeeinrichtung untergebracht. Das Sorgerecht hatte die Mutter, mit Ausnahme des Rechts zur Aufenthaltsbestimmung. Er soll auch wieder in diese Jugendeinrichtung zurück. Lt. Aussage des Ergänzungspflegers wurde das bei einem Kontakt per WhatsApp klar. Allerdings kommt hier erschwerend hinzu, dass der Junge sowohl die polnische, als auch die deutsche Staatsbürgerschaft hat. Die Kosten sind deshalb so hoch, weil die Unterlagen übersetzt werden müssen und in Polen Anwaltszwang für dieses Verfahren herrscht. Das Jugendamt hat die Übernahme der Kosten bereits abgelehnt.

    Der Rechtspfleger wird bedenken müssen, dass der Aufenthaltsbestimmungspfleger nur begrenzte Möglichkeiten hat, die Rückführung durchzuführen. Das Verfahren ist m.E. an den Familienrichter zu übergeben, der über den vorgesehenen Rechtsweg die Justiz und die Behörden in Polen über die widerrechtliche Aufenthaltsänderung informieren muss. Es ist keine Kostenfrage sondern eine Rechtsfrage.

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