Hallo!
Ich habe zwei Anträge auf Pfüb von zwei verschiedenen Gläubigern gegen denselben Schuldner. Drittschuldner ist auch jeweils derselbe.
Beide Anträge sind entscheidungsreif. Der Antrag der zuerst bei Gericht eingegangen ist hat die Kosten aber erst nach dem Eingang des zweiten Pfübs gezahlt. Der zweite Pfüb-Antrag war mit Kostenstempel.
Welchen erlasse ich zuerst? Den der zuerst eingegangen ist oder den dessen Kosten zuerst gezahlt wurden. Wie gesagt, beide Anträge sind entscheidungsreif.
Welchen Pfüb zuerst?
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Zitat
Den der zuerst eingegangen ist oder den dessen Kosten zuerst gezahlt wurden. Wie gesagt, beide Anträge sind entscheidungsreif.
Weder noch würde ich sagen. Beide Anträge können und sollten am gleichen Tag erlassen werden.
Wie der GVZ dann zustellt, liegt ohnehin nicht in unserer Macht.
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Beide erlassen, der GV wird dann zeitgleich an den Drittschuldner zustellen.
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Vielen lieben Dank.
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