Hallo, folgender Fall zum Wochenende: Im Grundbuch eingetragen ist X als Vorerbin, ihr Sohn Y ist Nacherbe. Y ist vorverstorben, nun verstirbt auch X (die selbst beerbt wird von ihrer Enkelin Z, Tochter des Y).
X hatte weiteren Grundbesitz, welchen ich bereits – nach Vorlage des Erbscheins, der Z als Erbin der X ausweist – auf die Erbin umgeschrieben habe.
Ich habe jetzt von Z einen Erbschein verlangt, welcher den Eintritt des Nacherbfalles dokumentiert, da es sich hier nicht um den Erbfall (& das ursprüngliche Vermögen) der X handelt, sondern um das aus dem Nachlass ihres Mannes, dürfte dies doch so auch nicht verkehrt sein!? Der Z muss ich dies jedoch noch irgendwie näher bringen – bisher hat sie mich offenbar nicht verstanden…
Danke schon jetzt für eure Hilfe und ein schönes Wochenende!