Hallo
Ich habe in Abteilung II eine Reallast (Unterhaltungspflicht hinsichtlich Einfriedung), welche nur an einer Teilfläche lastet. Die Fläche beschreibt sich mit "... aus dem gemäß VN 100 zugemessenen Zuflurstück 1/1 zu 50 qm".
Nun liegt mir ein Antrag des Eigentümers vor, ich soll mehrere Flurstücke von dieser Reallast gemäß § 1026 BGB lastenfrei abschreiben.
Ich weiß, dass eine Reallast nicht an einer Teilfläche eingetragen werden kann. Aber was macht man jetzt in so einem Fall, wo das Kind schon in den Brunnen gefallen ist und die Eintragung vor 25 Jahren bereits erfolgt ist?
Die Abschreibung nach § 1026 BGB gilt ja auch nur für Grunddienstbarkeiten bzw. über § 1090 II BGB auch für die beschränkte persönliche Dienstbarkeit.
Wie würdet ihr hier vorgehen?