Verschmelzung Großbank

  • Die für das Privat- und Firmenkundengeschäft einer deutschen Großbank zuständige Tochtergesellschaft ist am 15. Mai 2020 auf die Muttergesellschaft verschmolzen und damit erloschen. Die Muttergesellschaft ist damit Rechtsnachfolgerin der bisherigen Tochtergesellschaft. Firmen von Zweigniederlassungen sind entsprechend angepasst worden.

  • Ist das jetzt neu (warum erneut?) oder wurden Beiträge teilweise gelöscht (warum?)?

    So ein Hinweis ist mE überflüssig.

    Man kann es mit dem Datenschutz auch übertreiben. Zumal so etwas durch die Medien geht und im Handelsregister eingetragen wird. Dieses ist zu 100% öffentlich!

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Das ist eine neue Verschmelzung

    Ich meinte, dass gestern so ein Hinweis schon mal zu lesen war, nur mit weiteren Posts und ich nun wissen wollte, ob das ein zweiter Hinweis ist oder ob Posts gelöscht wurden.
    Oder ob es ein weiterer Hinweis auf eine zweite Verschmelzung war. Dann sollten erst Recht Namen genannt werden.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Es sind keine Beiträge gelöscht worden.

    KlausR hat den Hinweis fast zeitgleich sowohl unter "Grundbuch" als auch unter "Zwangsvollstreckung" eingestellt, weil dies die Fachgebiete sind, in denen die hier berichtete Verschmelzung am ehesten fachlich relevant ist.

    Dabei hat sich KlausR vorbildlich an das schon immer im Forum bestehende Klarnamenverbot gehalten. Dies mag in Fällen wie diesen, wo eine Masse an Verfahren betroffen sein dürfte und die Vorgänge auch öffentlich bekannt sind, zugegeben etwas seltsam anmuten oder überflüssig erscheinen. Das Klarnamenverbot nach V. Datenschutz, dort Buchstabe b), gilt aber auch hier.

    Ich möchte etwaigen rechtlichen Auseinandersetzungen aus dem Weg gehen, die sich aus der namentlichen Nennung von Verfahrensbeteiligten ergeben könnten. Dies dient letztlich auch dem Schutz der User*innen. Beiträge wie "Die Sparkasse Ober-Hintertupfingen-Süd mit den Anwälten Meier, Müller und Schmidt aus Unter-Hintertupfingen-Nord gehen mir so auf den ***. NIE geht da ein Antrag ohne Beanstandung durch!" sind nicht nur für einen Forenbetreiber unschön. Das sollte nachvollziehbar sein.

    Im Übrigen finde ich den Hinweis nicht überflüssig, ich habe die Rechtsänderung hier im Hause weiter verbreitet.

  • ....

    Im Übrigen finde ich den Hinweis nicht überflüssig, ich habe die Rechtsänderung hier im Hause weiter verbreitet.


    Es stellt sich die Frage, was ich mit dieser Kenntnis anfange, wenn Gl. die nicht mehr existente Gesellschaft als Drittschuldner angeben oder noch entsprechende Pfüb-Anträge vorliegen.

    Zwischenverfügung, weil dem Vollstreckungsgericht bekannt ist, dass der DS nicht mehr exisitiert? :gruebel: Oder ist es ggf. dfas Pech des Gl., wenn er derartige Vorgänge nicht mitbekommt und seinen Antrag falsch stellt?

  • ....

    Im Übrigen finde ich den Hinweis nicht überflüssig, ich habe die Rechtsänderung hier im Hause weiter verbreitet.


    Es stellt sich die Frage, was ich mit dieser Kenntnis anfange, wenn Gl. die nicht mehr existente Gesellschaft als Drittschuldner angeben oder noch entsprechende Pfüb-Anträge vorliegen.

    Zwischenverfügung, weil dem Vollstreckungsgericht bekannt ist, dass der DS nicht mehr exisitiert? :gruebel: Oder ist es ggf. dfas Pech des Gl., wenn er derartige Vorgänge nicht mitbekommt und seinen Antrag falsch stellt?


    Ich denke, das ist Geschmackssache.
    Ich persönlich verfüge höflich zwischen á la: "Dem Vollstreckungsgericht ist aus Parallelverfahren bekannt, dass der Drittschuldner unter Umständen umfirmiert/verschmolzen/ ... ist. Ggf. wird um Überprüfung im eigenen Interesse gebeten".
    Ist denke ich eine faire Interessenabwägung.
    Verpflichtet bin ich dazu nicht, aber die Gefahr von nicht selbst verursachten Mehrkosten für den Schuldner habe ich auch im Kopf.

    "Jemand hat mir mal gesagt, die Zeit würde uns wie ein Raubtier ein Leben lang verfolgen. Ich möchte viel lieber glauben, dass die Zeit unser Gefährte ist, der uns auf unserer Reise begleitet und uns daran erinnert jeden Moment zu genießen, denn er wird nicht wiederkommen."

    Hier geht Ihre Spende nicht unter. Rette mit, wer kann.

    -Die Seenotretter, DGzRS-

  • Das ist eine neue Verschmelzung

    Neu gegenüber welcher Verschmelzung? :gruebel:

    Es gab vor etwa 2 Jahren schon mal die Verschmelzung der ehemaligen P...(bank) AG auf die YXZ Wasauchimmer-Bank AG, welche nunmehr auf eine andere deutsche Bank (irgendeine deutsche Bank, Name spielt keine Rolle) verschmolzen wurde.

    ich finde den Hinweis auch gar nicht so schlecht, nicht jeder liest ständig alle Bekanntmachungen und sämtliche Handelsregistereintragungen.

    Es ist ja in etwa vergleichbar, als wenn ich ein Verfahren gegen, sagen wir mal Lieschen Müller habe, und nicht mitbekommen habe, dass diese vor Eingang des Pfändungantrages Herrn Schmidt ehelichte und nunmehr korrekt ihren Namen in Lieschen Schmidt geänbdert habe. als Gläubiger muss ich ggf. dann dem GV klarmachen, dass zwischen Lieschen Müller und Lieschen Schmidt personenidentität besteht, aber ich habe in den seltensten Fällen die Heiratsurkunde dabei noch komme ich als fremder an die heran. Hier ist es etwas offensichtlicher wer ggf. aus Grundbuchrechten bzw. Forderungen verpflichtet ist, außerdem gibt es ja so etwas wie Gerichtswissen aus dem das Nicht-registergericht die Sache richtig (sei es als Schuldner, in den meisten Fällen als Drittschuldner ) zuordnen kann. eine Mitteilung wie von #9 angeführt finde ich daher nicht schlecht.

    zur richtigen Bezeichnung des Drittschuldners gab es glaube ich auch letztens hier was im forum... :gruebel:

  • Das Lieschen gibt es nach Heirat aber noch. Wenn es keine Zweifel an der Person gibt, ist der abweichende Name nicht schädlich. Bei einer Verschmelzung existiert der übertragende Rechtsträger danach aber nicht mehr, egal, wie ich ihn bezeichne.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Das Lieschen gibt es nach Heirat aber noch. Wenn es keine Zweifel an der Person gibt, ist der abweichende Name nicht schädlich. Bei einer Verschmelzung existiert der übertragende Rechtsträger danach aber nicht mehr, egal, wie ich ihn bezeichne.

    stimmt aber ich kann die rechtsnachfolge leichter bestimmen :D

  • Das Lieschen gibt es nach Heirat aber noch. Wenn es keine Zweifel an der Person gibt, ist der abweichende Name nicht schädlich. Bei einer Verschmelzung existiert der übertragende Rechtsträger danach aber nicht mehr, egal, wie ich ihn bezeichne.

    Es ist eher so, wie wenn ich zugunsten von Lieschen Müller eine Grundschuld bestelle und diese vor Eintragung stirbt. Da sind dann wohl die Erben Gläubiger.

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub


  • ...


    Ich persönlich verfüge höflich zwischen á la: "Dem Vollstreckungsgericht ist aus Parallelverfahren bekannt, dass der Drittschuldner unter Umständen umfirmiert/verschmolzen/ ... ist. Ggf. wird um Überprüfung im eigenen Interesse gebeten".
    Ist denke ich eine faire Interessenabwägung.
    Verpflichtet bin ich dazu nicht, aber die Gefahr von nicht selbst verursachten Mehrkosten für den Schuldner habe ich auch im Kopf.


    Das ist aber mutig. Du entscheidest über Anträge und wenn die Firmierung zulässig (wenn auch nicht mehr zutreffend) ist wird der Gl gegenüber einem anderen Gl , der gleich die neue Firma verwendet hat, im günstigsten Fall gleichgestellt. Was machst du denn, wenn dir aus einem anderen Verfahren bekannt ist, dass der Sch dort nicht mehr arbeitet? "Schenken sie sie das und sparen sie ihr Geld?"


  • ...


    Ich persönlich verfüge höflich zwischen á la: "Dem Vollstreckungsgericht ist aus Parallelverfahren bekannt, dass der Drittschuldner unter Umständen umfirmiert/verschmolzen/ ... ist. Ggf. wird um Überprüfung im eigenen Interesse gebeten".
    Ist denke ich eine faire Interessenabwägung.
    Verpflichtet bin ich dazu nicht, aber die Gefahr von nicht selbst verursachten Mehrkosten für den Schuldner habe ich auch im Kopf.


    Das ist aber mutig. Du entscheidest über Anträge und wenn die Firmierung zulässig (wenn auch nicht mehr zutreffend) ist wird der Gl gegenüber einem anderen Gl , der gleich die neue Firma verwendet hat, im günstigsten Fall gleichgestellt. Was machst du denn, wenn dir aus einem anderen Verfahren bekannt ist, dass der Sch dort nicht mehr arbeitet? "Schenken sie sie das und sparen sie ihr Geld?"

    Auch wenn es keine Amtsermittlungsgrundsätze beim PfÜB gibt, halte ich es für alle Parteien sehr gut nachvollziehbar, wenn das Gericht den Hinweis gibt.

    - Der Schuldner wird vor nicht notwendigen Kosten der ZV geschützt.
    - Der Gläubiger hat einen makellosen Pfüb und muss sich nicht mit einem nörgelnden Drittschuldner rumschlagen [abstrakt gesehen, nicht auf die Deutsche Großbank bezogen :unschuldi
    - Der Drittschuldner hat ebenfalls einen auch für sich beanstandungsfreien PfÜB


    Das Beispiel mit der Arbeitsstätte des Schuldners wirkt nur auf den ersten Blick vergleichbar. Da ergreife ich aktiv Partei und gebe Empfehlungen, fast schon im Graubereich der Rechtsberatung. Dazu kommen natürlich eklatante Datenschutzverstöße.
    Durch meine Verfahrensweise gebe ich einen abstrakten Hinweis (könnte ggf. verschmolzen sein.). Kommt der Gläubiger dem lieb gemeinten Hinweis nicht zeitig nah oder seine Recherche ergibt mein unrecht, wird der Beschluss wie beantragt erlassen.
    Nur dann muss man später nicht rumjammern und eine vollkommen absurde und fehl am Platze Berichtigung nach §319 ZPO wollen (die hab ich dann nämlich besonders gern).

    "Jemand hat mir mal gesagt, die Zeit würde uns wie ein Raubtier ein Leben lang verfolgen. Ich möchte viel lieber glauben, dass die Zeit unser Gefährte ist, der uns auf unserer Reise begleitet und uns daran erinnert jeden Moment zu genießen, denn er wird nicht wiederkommen."

    Hier geht Ihre Spende nicht unter. Rette mit, wer kann.

    -Die Seenotretter, DGzRS-

  • Vielen Dank für die bisherigen Beiträge. Über weitere Meinungen würde ich mich freuen.

    Fraglich erscheint mir allerdings, ob folgendes Argument zutrifft:

    Zitat

    Der Schuldner wird vor nicht notwendigen Kosten der ZV geschützt.


    Müsste tatsächlich der Schuldner die Gebühr für einen Pfüb und dessen Zustellungen tragen, wenn der Gläubiger mangels Recherche, Sorgfalt oder aus sonstigen Gründen den Drittschuldner nicht zutreffend benennt und die Pfändung deshalb ins Leere geht (Zustellung an DS nicht möglich oder keine Akzeptanz durch diesen)? :gruebel:

  • Vielen Dank für die bisherigen Beiträge. Über weitere Meinungen würde ich mich freuen.

    Fraglich erscheint mir allerdings, ob folgendes Argument zutrifft:

    Zitat

    Der Schuldner wird vor nicht notwendigen Kosten der ZV geschützt.


    Müsste tatsächlich der Schuldner die Gebühr für einen Pfüb und dessen Zustellungen tragen, wenn der Gläubiger mangels Recherche, Sorgfalt oder aus sonstigen Gründen den Drittschuldner nicht zutreffend benennt und die Pfändung deshalb ins Leere geht (Zustellung an DS nicht möglich oder keine Akzeptanz durch diesen)? :gruebel:

    Theorie und Praxis:

    Nicht notwendig sind zB Kosten eines nicht ausgeführten Vollstreckungsantrags, weil der Gl die (bekannte oder feststellbare) Anschrift des Sch nicht richtig angegeben hat (AG Itzehoe DGVZ 80, 28) oder weil er den Drittschuldner unzureichend bezeichnet hat (Bamberg JurBüro 78, 243)
    (Geimer in: Zöller, Zivilprozessordnung, 33. Aufl. 2020, § 788 ZPO, Rn. 9a)

    Ob und wie genau da aber jeweils die Prüfung abläuft, sei mal dahin gestellt.
    Gibt mit Sicherheit Kollegen die nur das Entstehen, nicht aber die Notwendigkeit genau prüfen.

    "Jemand hat mir mal gesagt, die Zeit würde uns wie ein Raubtier ein Leben lang verfolgen. Ich möchte viel lieber glauben, dass die Zeit unser Gefährte ist, der uns auf unserer Reise begleitet und uns daran erinnert jeden Moment zu genießen, denn er wird nicht wiederkommen."

    Hier geht Ihre Spende nicht unter. Rette mit, wer kann.

    -Die Seenotretter, DGzRS-

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!