eingezogene Spielgeldautomaten

  • Hallo, ich habe folgendes Problem: im SB wurden drei Spielgeräte nach §74a eingezogen - das sich in den Automaten befindliche Geld wurde bereits von der Vermögensabschöpfung bearbeitet.

    Nun stehen aber diese Automaten noch bei der Polizei und ich als Vollstreckungsrechtspfleger muss über diese entscheiden - sollen sie vernichtet werden oder eher verwertet - sie dürfen ja einen gewissen Wert haben.
    kann ich irgendwo was dazu finden?

    Danke für Tipps

  • Du könntest schauen, ob sich in den Akten irgendwelche konkreten Daten zu den Automaten finden lassen (eine Modellnummer o.Ä.) und dann im Internet einen ungefähren Wert recherchieren.
    An sich würde ich hier normal nach §§ 60 ff. StVollstrO verfahren und einen Gerichtsvollzieher mit der Verwertung beauftragen. Sollten sie wirklich wertlos oder nicht verwertbar sein, können sie immer noch vernichtet werden. :)

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